Darf ein Vermieter Nutzungsgebühren für eine SAT Anlage nehmen
Ich wohne seit 3 Monaten in Halle in einer WG. Seitdem habe ich keinen Fernsehempfang. Jeztz will mein VErmieter eine vorhandene SAT Anlage wieder in Schiß bringen. Er verlangt aber pro Monat pro Mieter 7,90 € Nutzungsgebühr für die SAT Anlage. Er stell mit keine kostenlose Grundversorgung mit TV und nun soll ich zahlen und die anderen auch. Darf der Vermieter Nutzungsgebühren erheben?
Danke Hulda 70
6 Antworten
Das ist hier bei uns in einer Wohnanalage genau so. Ob das allerdings rechtens ist, weiß ich nicht genau. Die Mieter hier haben eine Petition an den Vermieter aufgesetzt, in der sie sich dagegen aussprechen. Ob das hilft, weiß ich nicht. Aber es ist immer noch billiger, als Kabelfernsehen zu bezahlen.
Klar darf er das es ist ja seine und du musst sie ja nicht mitbenutzen, eine Kostenlose grundversorgung gibt es (nicht ?) nur über DVB-T oder eine eigene SAT Anlage, wir haben kabelanschluss der von mir nicht genutzt wird und muss den trotzdem zahlen.
Sicher darf er das, ist ja seine Anlage. Wenn du nichts bezahlen willst, musst du auf DVB-T ausweichen. Aber selbst hier fallen GEZ-Gebühren an. Es gibt keine kostenlose Grundversorgung.
Die kostenlose Grundversorgung hast du möglicherweise über DVB-T. RLT und der Rest . gehören nicht zur Grundversorgung. Die Sar-Anlage verursacht uU auch Kosten und die müssen irgenwo her kommen.
Wenn jemand etwas besitzt und es zur Nutzung gegen Gebühr anbietet, dann ist es wohl in Ordnung. Warum kauft du dir nicht einen DVB-T-Receiver? Dann bist du unabhägig vom Vermieter.