Was bedeutet „angeblich“? Ist es so oder siehst du es anders !?
Egal was er sagt oder verspricht... das wärs für mich!! Da kann nix gutes mehr kommen. Warum Zeit mit so nem Kerl verschwenden... !!
Also ich würde mir sofort eine eigene Wohnung suchen! Was ist das denn für ein erbärmliches Druckmittel! Den Typ kannst du getrost abhaken und vergessen.
Es wäre ja erst einmal zu beweisen, von seiner Seite, dass du seinen Pass und anderes überhaupt hattest! Oder hast du detailliert aufgelistet-in der Nachricht an seine Freundin- was er abholen soll? Falls nicht... lass ihn mal nachweisen das du wichtige Dinge von ihm hattest! Steuer-ID??? Der Anwalt muss aber schön blöd sein, so etwas überhaupt zu schreiben!!
Er soll einfach einen Termin mit ihr ausmachen und gut ist es!
Ich denke, dass war einfach nur ein Schwätzer! Sorry aber mehr ist zu dem Typ nicht zu sagen. Vergiss ihn, er ist es nicht wert.
Jeder hört irgendwann auf, auch ein Borderliner... nämlich dann, wenn er/sie auf Granit beißt! D.h. keine Gespräche, Diskussionen, Anrufe entgegnennehmen. Belästigt sie dich... Polizei einschalten, anzeigen!
Du möchtest ihm nicht weiter schaden??? Na dann lass dich weiter verhauen!
Ich denke, er bremst dich in deinem Leben komplett aus! Ich denke nicht das er dich wirklich liebt sondern er benutzt dich als Stütze. Du hast die Chance dein Leben in einer anderen Stadt selbst neu zu gestalten. Das ist eine große Chance für dich!! Lass dich nicht von ihm aufhalten. Was er macht, ist Erpressung! Du bist auf dem richtigen Weg und der ist ohne ihn, was besser ist! Ich wünsche dir alles Gute, das schaffst du ganz sicher!!
außerhalb einer Ehe geboren, bedeutet das.
Um es kurz zu machen... ihr passt einfach nicht zusammen! Jemandem etwas verbieten funktioniert nie.
Ja das wäre ein absoluter Trennungsgrund für mich!! Was will man mit so einem Kerl anfangen... nichts.
Normal ist das, was allen Beteiligten angenehm ist. Wenn du und deine Freundin auch allein sein wollt... würde ich es ansprechen und auf Besuche im 14-Tage Rhythmus beschränken... z.B.