Noch mal nachfragen?


08.03.2024, 16:27

Sie hat mir gesagt dass sie das nicht umändert.

6 Antworten

vingt et un   auch: vingt-et-un  num. einundzwanzig   - 21

Seit der Rechtschreibreform 1990 sollte man vingt-et-un schreiben.

Die andere Form vingt et un gilt aber immer noch!



ymarc  08.03.2024, 16:42

Sie müsste beide Formen akzeptieren und keinen Fehler anrechnen.

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Wenn es nachweislich (Wörterbücher!) richtig ist, würde ich damit zur Schulleitung gehen. Es kann nicht angehen, dass Lehrer ihre eigene Version der Sprache verbreiten. Fehler kann jeder machen, auch Lehrer können mal was nicht wissen oder eine Reform nicht mitbekommen haben. Aber sie sollten nachsehen, wenn so etwas zur Sprache kommt und sich verbessern.

Hier:

vingt-et-un - LEO: Übersetzung im ­Französisch ⇔ Deutsch Wörterbuch

stehen auch beide Formen.

Beide Schreibweisen sind zulässig. Kann man auch in On-line-Wörterbüchern überprüfen.

Ich persönlich kann zwar kein Französisch, aber da alle Antworten und auch die Wörterbücher bestätigen, dass beide Schreibweisen richtig sind, musst Du nicht nachfragen, sondern darum bitten, dass das korrigiert. Auch dann, wenn das keine Auswirkung auf die Note hätte.

Ich weiß nicht, ob Deine Nachhilfe Muttersprachler ist, aber so oder so könnte sie Dir vielleicht eine schriftliche Bestätigung geben.

Gruß Matti

kommt darauf an wie du sie einschätzt und ob es sich auf deine note auswirken würde.

Wenn sie es nicht mag verbessert zu werden würde ich sie eher nicht darauf ansprechen weil sich das sonst evtl schlecht auf deine mitarbeit note auswirken könnte ansonsten würd ich sie drauf ansprechen