Ist das Tragen eines Niqabs Pflicht?

BerkayIbnAisha  10.12.2023, 20:03

Welcher Rechtsschule folgst du?

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Beitragsersteller
 10.12.2023, 20:13

bin konvertierte habe keine ahnung welcher ich folgen soll

7 Antworten

Selam Aleykum

Also der Niqab ist nachdem was ich gelesen habe in 3 Rechtsschulen Pflicht außer in der Hanefitischen, aber dort besteht auch die Pflicht, wenn man in einem Ort lebt wo es viel Fitna gibt, also wo die Unzucht weit verbreitet ist. Der Hanefitische Gelehrte Imam Abidin hat im 19. Jahrhundert in Damaskus (Osmanisches Reich) gelebt und hat gesagt, dass man in einer Zeit lebt wo die Pflicht des Niqabs eintretet.

Keine Pflicht:

Ob Frauen einen Niqab tragen, hängt unter anderem von der jeweiligen Auslegung des islamischen Begriffs der ʿAura (deutsch: Scham) ab. Ein unter islamischen Rechtsgelehrten weitgehend anerkannter Idschmāʿ besagt, dass das Tragen eines Niqabs nicht verpflichtend, aber lohnend sei.[1] Es wird jedoch weder im Koran noch in der Sunna vorgeschrieben. Diese definieren die Kleidung einer Frau nur als nicht körperbetont oder enthüllend. Es ist also kein religiöses Gewand, sondern ein traditionelles. Nur die Frauen des Propheten Mohammed mussten ihr Gesicht verschleiern.[2]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Niqab

Der Schambereich der Frau gegenüber fremden Männern - und nach der vorgezogenen Meinung der Gelehrten auch gegenüber nichtmuslimischen Frauen - ist ihr gesamter Körper, außer ihrem Gesicht, ihren Händen und - nach der vorgezogenen Meinung der Gelehrten - ihren Füßen.(99)
(99) In der schafi'itischen Rechtsschule zählen auch die Füße zum Schambereich der Frau.

Quelle: Halal und Haram von Hasp Asutay, S. 54

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allāh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein mögt. (24:31) 
24:31 - Der Schmuck, der an Gesicht und Händen sichtbar ist, kann in der Öffentlichkeit sichtbar bleiben; denn Gesicht und Hände zu zeigen ist erlaubt gemäß den Worten des Propheten zu Asmā’ Bint Abī Bakr, Schwester ‘Ā’išas und Schwägerin des Propheten (a.s.s.), die vor ihm in ziemlich freizügiger Kleidung erschien: ”O, Asmā’! Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt hat, dann sollte nichts von ihr zu sehen sein außer diesem.“ Und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände. (vgl. 33:59 und die ausführliche Anmerkung in ÜB).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (Seite 559)


Tennis92927  10.12.2023, 20:29

Die korrekteste Ansicht der Mālikī-, Ḥanbalī- und Shāfiʾī-Rechtschule ist, dass die Ganzkörperverschleierung (einschließlich Gesicht und Hände) verpflichtend ist und laut der Ḥanafī-Rechtschule wird es zur Pflicht, wenn Fitnah entsteht und schon zu der Zeit von Ibn Nujaym, der ein Gelehrter der Ḥanafī-Rechtschule war, war die Fitnah so groß, dass der Niqāb zur Pflicht wurde.

Und bezüglich dem Hadith in der Asma erwähnt wird

Dieser Hadith ist da'eef (schwach) und kann nicht als Beweis verwendet werden.

https://islamqa.info/en/answers/23496/hadeeth-about-women-uncovering-their-faces

Es ist Pflicht für eine Muslima den Niqab zu tragen

Sure 33 Ayah 53

[...]Und wenn ihr sie (die Frauen des Propheten) um einen Gegenstand bittet, so fragt sie von hinter einer Abtrennung. Das ist reiner für eure und ihre Herzen. [...]

Hier wird der arabische Begriff Hijab erwähnt

Der Konsens aller Gelehrten der Muslime ist, dass alle Frauen des Propheten ihr Gesicht bedecken mussten, es gibt keine unterschiedliche Meinung über sie

man konnte die Gesichter der Frauen des Propheten nicht sehen.

Sechs Verse später in der gleichen Sure in Ayah 59: O Prophet, sag deinen Gattinnen, deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen sollen. Dadurch werden sie eher (als ehrbare) Frauen erkannt und nicht belästigt. Und Allah ist der Allvergebende, der Barmherzige.

in dieser Ayah gilt der Befehl für drei Arten von Frauen: die Ehefrauen des Propheten, die Töchter des Propheten und die Frauen der Muslime

Eine Frau ist verpflichtet, ihr Gesicht vor jedem zu bedecken, der nicht ihr Mahram (Blutsverwandter, mit dem die Ehe dauerhaft verboten ist) ist.

https://islamqa.info/en/answers/21134/is-niqab-compulsory

Die korrekteste Ansicht der Mālikī-, Ḥanbalī- und Shāfiʾī-Rechtschule ist, dass die Ganzkörperverschleierung (einschließlich Gesicht und Hände) verpflichtend ist und laut der Ḥanafī-Rechtschule wird es zur Pflicht, wenn Fitnah entsteht und schon zu der Zeit von Ibn Nujaym, der ein Gelehrter der Ḥanafī-Rechtschule war, war die Fitnah so groß, dass der Niqāb zur Pflicht wurde.

Beides gleichzeitig auf jeden Fall.

Religionen haben heute den Menschen nicht mehr das Geringste vorzuschreiben. Insbesondere in Europa, wo alles, was der Mensch zu tun hat, vom staatlichen Gesetzgeber verordnet ist.