Neues Motorrad aus dem Ausland anmelden, TüV?
Habe mir ein Motorrad mit leichtem Unfallschaden zum reparieren gekauft, welches Papiere aus Luxenburg hat.
Das Motorrad wurde am 6/2020 erstmalig im Ausland zugelassen, benötige ich vorm zulassen in DE einen TüV Bericht oder entfällt dieser da die Erstzulassung noch keine 2 Jahre zurück liegt?
1 Antwort
Es gilt EU Recht, Zulassungsbescheingung Teil I und II sind identisch, werden nur bei Zulassung in D durch deutschsprachige Papiere ersetzt.
Lediglich bei Fahrzeugen aus UK müssen die Scheinwerfer auf Rechtsverkehr umgerüstet werden und vom TÜV abgenommen werden. Ausserdem fallen bei UK Fahrzeugen heute Einfuhrzölle an, da UK ja nicht mehr zu EU gehört.
Es ist kein Importfahrzeug, es ist ein EU Fahrzeug.
"Deutschland" oder auch "Luxemburg" gibt es im EU Freihandelsrecht nur noch für ganz wenige Ausnahmewaren.
Die Zulassungsbscheinigungen Teil I und II gehören zu jedem EU Fahrzeug, ausgestellt in der jeweiligen Landessprache. Liegen Dir diese nicht vor, brauchst Du mindestens einen Kaufvertrag, wahrscheinlich samt beglaubigter Übersetzung.
Am besten direkt bei der für Dich zuständigen Zulassungsstelle abklären.
Falls Dir die COC Papiere vorliegen, könnte auch das helfen.
Alles klar leztere Papiere habe Ich, heißt Ich kann es anmelden ohne davor zum TüV zu müssen?
Du brauchst eine gültige HU/AU und die muss vom deutschen TÜV oder einer vergleichbaren deutschen Organisation (DEKRA, KÜS, GTÜ usw.) kommen. Ansonsten ist die Konformität überall in der EU gleich.
Ja da aber das Motorrad am 6/20 zuerst zugelassen wurde, heißt das das Ich erst am 6/22 TüV machen müsste.
Genau das ist ja meine Frage 😂
Nein, für Fahrzeuge die EU Konform sind und wengier als 36 Monate alt ab Erstzulassung ist keine HU erforderlich
Ich habe weder Teil 1 noch Teil 2, da das Motorrad noch nie in Deutschland zugelassen wurde, meine Frage ist ob Ich zum TüV muss da es ein Import Fahrzeug ist.