Antwort
Es gilt EU Recht, Zulassungsbescheingung Teil I und II sind identisch, werden nur bei Zulassung in D durch deutschsprachige Papiere ersetzt.
Lediglich bei Fahrzeugen aus UK müssen die Scheinwerfer auf Rechtsverkehr umgerüstet werden und vom TÜV abgenommen werden. Ausserdem fallen bei UK Fahrzeugen heute Einfuhrzölle an, da UK ja nicht mehr zu EU gehört.