Meine Mutter bewohnt einen Altbau mit Gasheizung. Kann sie sich eine neue reine Gasheizung einbauen lassen, oder ist das jetzt verboten?
Es gilt ja jetzt das neue Heizungsgesetz.
Ich bräuchte bitte die genaue Quelle mit Link.
Ich habe selbst geforscht. Es ist verboten:
"Bestehende Heizungsanlagen können weiterhin betrieben werden. Das gilt auch, wenn sie kaputtgehen und sich noch reparieren lassen. Ist keine Reparatur möglich, kann in Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung (bis Mitte 2026 beziehungsweise 2028) weiterhin auch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Allerdings muss diese ab 2029 einen steigenden Anteil an Erneuerbaren Energien – wie Biomethan oder Wasserstoff – nutzen. Diese Brennstoffe sind jedoch mit erheblichen Preisrisiken verbunden, da sie nur begrenzt verfügbar sind."
Ich kann also keine neue konventionelle Gasheizung einbauen und diese mit Gas betreiben.
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2 Antworten
Meines Wissens ist es zulässig. Wenn ich mich recht erinnere, wurde bzw. wird aber davon abgeraten, weil Gas auf Dauer sehr teuer werden wird. Das entsprechende Installationsgeschäft kann dir das aber sicher noch genauer sagen.
Ich habe gelesen, dass ab 2024 neue Gasheizungen nur dann eingebaut werden dürfen, wenn sie zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden.
Das gibt’s bei meiner Mutter nicht.
Deine Informationen reichen nicht aus, diese Frage zu beantworten. Genau kannst du das hier klären:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/GEG/GEG-Top-Thema-Artikel.html
Sofern die Gemeinde deiner Mutter noch keinen kommunalen Wärmeplan hat, kann sie sich bis zum 30. Juni 2028 (2026, wenn > 100.000 Einwohner) noch eine Gasheizung einbauen lassen. Die Heizung muss aber für Biomethan/grünen/blauen Wasserstoff ausgelegt sein und ab 2029 muss dieser mit zum Heizen genutzt werden.
Wenn du denkst, dass „andere Länder“ in 50 Jahren noch mit Erdgas heizen…
Egal, deine Frage scheint ja gar keine Frage zu sein und du willst offensichtlich nur ein wenig gegen das GEG stänkern. Mir soll es egal sein. Wer sein Geld lieber verbrennen will, soll es machen.
Es ist also verboten, dass meine Mutter eine neue konventionelle Gasheizung einbauen lässt und diese dauerhaft mit Erdgas betreibt.
Folglich sollte meine Mutter möglichst den alten Kessel betreiben, bis es wirklich nicht mehr geht.
Ich habe es inzwischen selbst erforscht.