Neck Knife Messer legal?

3 Antworten

Kurzeinschätzung:

  • Keine Waffeneigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a WaffG erkennbar, es handelt sich der Zweckbestimmung nach um ein Werkzeug. (Kein Äquivalent zu FB Z-484.)
  • Besitz ist erlaubnisfrei, keine Altersgrenze
  • Es handelt sich um ein feststehende Messer mit einer Klingenlänge von nicht mehr als 12 cm, es fällt somit nicht unter § 42a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 WaffG.
  • ⇒ Das Führen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich erlaubt.
  • Ausnahmen: Waffenverbotszonen, Demonstrationen, Verbote von Messern oder gefährlichen Werkzeugen auf Hausrechtsbasis, ggf. Waffenverbote im Einzelfall (nach welcher Rechtsgrundlage auch immer, Rechtswirksamkeit mal dahingestellt).

Waffenrechtliche Grundsätze in Bezug auf Messer:

  • Du darfst aus waffenrechtlicher Sicht Umgang mit jedem Messer haben, das nicht als Waffe im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG klassifiziert ist.
  • Der Umgang mit Waffen ist erst ab 18 Jahren erlaubt (§ 2 Abs. 1 WaffG).
  • Messer, die nicht als Waffen gelten, unterliegen keiner pauschalen Altersgrenze.
  • Wenn es sich um ein feststehende Messer mit einer Klingenlänge von maximal 12 cm handelt oder um ein ein Klappmesser, welches sich nicht mit einer Hand öffnen und arretieren lässt, fällt es auch nicht unter § 42a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 WaffG, das Führen in der Öffentlichkeit ist dann grundsätzlich erlaubt. Mögliche Ausnahme: Waffenverbotszonen, Demonstrationen, Verbote von Messern oder gefährlichen Werkzeugen auf Hausrechtsbasis.
  • Wenn es sich hingegen um ein feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm oder um ein Klappmesser mit einer einhändig feststellbaren Klinge (Einhandmesser) handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit für Jedermann verboten (§ 42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG). Davon ausgenommen sind der Transport in einem verschlossenen Behältnis und das Führen in Zusammenhang mit einem berechtigten Interesse (Abs. 2).
  • Verstöße gegen die Altersgrenze und das Führungsverbot sind Ordnungswidrigkeiten (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 21a WaffG).
  • Das Höchstlimit für Bußgelder liegt hier bei 10.000 € (§ 53 Abs. 2 WaffG), in der Praxis dürfte es sich im unteren bis mittleren dreistelligen, bei einem Minderjährigen im gehobenen zweistelligen Bereich bewegen.
  • Tatmittel können ersatzlos eingezogen werden (§ 54 Abs. 2 WaffG).
  • Das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Straftat mit einem Strafmaß von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe (§ 42 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 3 Nr. 9 WaffG). Tatmittel werden eingezogen (§ 54 Abs. 1 WaffG).

Summarisch lässt sich festhalten: Sofern dein Messer nicht als Waffe einzustufen ist (im Einzelfall zu prüfen*), ist der Besitz ohne Altersgrenze erlaubt. Sofern das Messer nicht unter § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG fällt, darfst du es grundsätzlich auch in der Öffentlichkeit führen - ausgenommen sind Versammlungen i.S.d. VersammlG (inbs. Demonstrationen), ggf. Waffenverbotszonen sowie Bereiche, in denen der Hausrechtsinhaber dergleichen untersagt. Eine Begrenzung der Klingenlänge gibt es nur für Messer mit feststehender Klinge, nicht für Klappmesser.

*Indikatoren für eine Waffeneingenschaft sind insb. eine zweiseitig geschliffene Klinge, Parierstangen sowie die Bewerbung des Messers zum Einsatz gegen Menschen. Eine wirkliche Beurteilung ist aber wie gesagt nur im Einzelfall möglich.

Praxistipp: Das Hantieren mit Messern in der Öffentlichkeit kann Teile der Bevölkerung verunsichern. Vermeide es daher, dann provozierst du keinen unnötigen Ärger.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Es handelt sich um dieses Messer. Mit einer Klingenlänge von 6 cm darfst du es in der Öffentlichkeit führen, da feststehende Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 12 cm nicht unter § 42a WaffG fallen und nicht zu den verbotenen tragbaren Gegenständen gehören.

Auf Demonstration ist es aber illegal, § 2 Abs. 3 VersG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Shartox098 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 22:51

das ist mal eine schöne Antwort.

Dankeschön!

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Waldmensch70  15.07.2024, 08:44
da feststehende Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 12 cm nicht unter § 42a WaffG fallen und nicht zu den verbotenen tragbaren Gegenständen gehören.

Das ist, so wie Du es hier schreibst, leider nicht richtig.

Es kann durchaus auch feststehende Messer unter 12cm Klingenlänge geben, die als Waffe eingestuft sind.

Beispiel: Dolch mit 11cm Klingenlänge

Und der fällt durchaus unter §42a WaffG.

Siehe §42a WaffG Absatz 1 Punkt 2:

Es ist verboten (…) Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 (…) zu führen.

Und auch verbotene Gegenstände mit Klingenlängen unter 12 cm gibt es bei den feststehenden Messern.

Beispiel: Faustmesser.

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Wikifreak  15.07.2024, 09:17
@Waldmensch70

Der Grundsatz bei feststehenden Messern ist, dass sie legal sind, wenn die Klingenlänge nicht mehr als 12 cm beträgt. Es gibt auch Ausnahmen, aber die sind hier nicht erfüllt und interessieren daher nicht. Aber du hast schon recht, dass die Aussage in ihrer Generalisierung unvollständig und damit falsch ist. Danke für deinen richtigstellenden Hinweis.

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Wäre grundsätzlich okay, wobei hier das Wort "grundsätzlich" wichtig ist.

Zumindest sehe ich nichts, was dagen spricht

⁹⁹

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – WSK, WBK und Berufswaffenträger

Shartox098 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 22:43

Bei einer Polizei Kontrolle was müsste ich denn angeben damit es Grundsätzlich „ok“ wäre ich wäre der letzte der es offen vor dem Shirt tragen würde trotzdessen möchte ich vorbereitet sein. Falls es zu einer Kontrolle kommt

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MeisterShiva  14.07.2024, 22:53
@Shartox098

Du wirst kontrolliert:

Ruhig bleiben und den Beamten sagen, dass du ein Neckknife trägst. Dann einfach kooperieren. Wichtig:

Nicht einfach ungefragt hervorzeigen oder damit rumfuchteln

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