Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld 1 und Wohngeld?
Ich bin in einer Umschulung und erhalte ALG 1 und Wohngeld. Darf ich zusätzlich noch 165 Euro dazuverdienen? Wenn ich nur ALG 1 hätte, dann geht das auf jedenfall, aber wie ist es bei ALG 1 + Wohngeld?
3 Antworten
Man muß sich beim Wohngeldamt melden, wenn sich das Einkommen um mind. 15% erhöht; dann wird das Wohngeld entsprechend gekürzt.
165€ sind anrechnungsfrei und werden somit auch nicht vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
ALG I, Wohngeld, Beruf & Ausbildung
Wenn sich dein Einkommen um 10 % oder mehr Prozente erhöht, vorher waren es einmal 15 %, dann muss man es bei der Wohngeldbehörde gleich melden.
Dann erfolgt auch im Bewilligungszeitraum gleich eine Neuberechnung eines möglichen Anspruchs.