Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld 1 und Wohngeld?

3 Antworten

Man muß sich beim Wohngeldamt melden, wenn sich das Einkommen um mind. 15% erhöht; dann wird das Wohngeld entsprechend gekürzt.

165€ sind anrechnungsfrei und werden somit auch nicht vom Arbeitslosengeld abgezogen.


Artjom1991 
Beitragsersteller
 12.02.2024, 10:18

Und das Wohngeld hat nichts zu tun mit den 165?

Wenn sich dein Einkommen um 10 % oder mehr Prozente erhöht, vorher waren es einmal 15 %, dann muss man es bei der Wohngeldbehörde gleich melden.

Dann erfolgt auch im Bewilligungszeitraum gleich eine Neuberechnung eines möglichen Anspruchs.


isomatte  12.02.2024, 11:18

Natürlich auch verringern würde !