Darf ich als Aushilfe arbeiten, wenn wir Wohngeld bekommen.?
Hallo!
ich wollte gerne wissen, ob es möglich wäre als Aushilfe zu arbeiten ohne das das lWohngeld wegfällt?
ich bin Schülerin und wollte mir ein bisschen Taschengeld dazuverdienen (ich würde dann auf Basis arbeiten), jedoch bin ich nicht sicher, ob es “unnötig” wäre, wenn am Ende eh das Wohngeld wegfällt und wir den gleichen Geldbetrag am Ende haben. (Ps: Meine Mutter ist alleinerziehend)
3 Antworten
Kannst Du natürlich machen, aber dein Erwerbseinkommen als Kind wird beim Wohngeld bis auf monatlich 100 Euro Freibetrag auf das Wohngeld angerechnet.
Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass bei Schülerinnen und Schüler keine Anrechnungen auf Nebenverdienste erfolgen.
Dann hast Du falsch gelesen oder verstanden.
Beim Wohngeld von der Wohngeldbehörde bleibt Erwerbseinkommen der Kinder nur bis auf monatlich 100 Euro Freibetrag ohne Berücksichtigung.
Der Rest wird bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs berücksichtigt.
Du kannst bis 520€ monatlich hinzuverdienen ohne das es angerechnet wird.
Seit Juli 23 neu geregelt
Ja , dann habe ich das wohl falsch beantwortet. Ich war tatsächlich auf das Bürgergeld aus.
Sorry an den Fragesteller!
Gilt bei Bürgergeld vom Jobcenter, nicht jedoch bei Wohngeld von der Wohngeldbehörde, ganze andere Leistungen und Zuständigkeit und natürlich auch Anspruchsvoraussetzungen.