Vermieten ohne Kosten?
Hallo Zusammen,
Frage zu Werbungskosten bezüglich der Einnahmen aus einem MFH.
Person X ist Eigentümer eines MFH mit 5 Wohneinheiten. Person Y, bruder von Person X, zieht in einer der Wohnung ein ohne Miete zu zahlen, weil Person Y keine Miete verlangt.
Es heisst, wer seinen Mieter kostenlos in der Wohnung wohnen lässt, kann gar keine Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Kann Person X ALLE Werbungskosten nicht absetzen ODER nur die Werbungskosten der Wohneinheit , in der Person Y wohnt?
Lieben Dank für die Antworten.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/SevenOfNein/1568137389189_nmmslarge__204_0_350_350_1179f8540e4845723a1af9040793fa4b.jpg?v=1568137389000)
Du benötigst eine "Gewinnerzielungsabsicht" um Steuern zu sparen. Anteilig geht das für die 4 Wohnungen problemlos. Tatsächlich wird Dir aber das Finanzamt nicht erlauben es kostenlos zu vermieten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Tatsächlich wird Dir aber das Finanzamt nicht erlauben es kostenlos zu vermieten.
Ob ich kostenlos überlasse oder nicht ist meine Sache und nicht die des Finanzamtes. Ich muss mir um zu vermieten keine Erlaubnis von der Finanzverwaltung einholen oder so einen Mist.
Und unentgeltliche Überlassung einer einzelnen Wohnung ist soweit auch kein Problem. Man gibt das entsprechend an und kann dann halt eben die Werbungskosten anteilig nicht abziehen.
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Steuer sparen möchte Person X auch nur in den restlichen Wohneinheiten durch Renovierungsarbeiten etc.
Durch die an Person Y vermietete Wohneinheit gibt es keine Steuern weil Person X keine Gewinnerzielungsabsicht hat und keine Einnahmen erzielt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Die Wohnungen werden einzeln betrachtet also sind eben nur die Werbungskosten, die auf die Wohnung des Y entfallen oder eben anteilig 1/5 der Werbungskosten sofern sie wirklich auf das gesamte Gebäude entfallen nicht abziehbar.
Kurz gesagt:
Renovierung Mieter X - voll Werbungskosten
Renovierung Bruder Y - voll keine Werbungskosten
Streichen der Fassade des Hauses - anteilig Werbungskosten, aufgeteilt nach Wohlfläche der einzelnen Wohnungen.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der kostenlos wohnende Bruder ist Vertragspartei ineinem mündlichen Leihvertrag.
Werbungskosten können für dessen geliehene Wohnung nicht steuerlich geltend gemacht werden. Aber für die anderen Wohnungen ist das machbar.