Vermieten ohne Kosten?

3 Antworten

Du benötigst eine "Gewinnerzielungsabsicht" um Steuern zu sparen. Anteilig geht das für die 4 Wohnungen problemlos. Tatsächlich wird Dir aber das Finanzamt nicht erlauben es kostenlos zu vermieten.


BeviBaby  30.12.2021, 20:48
Tatsächlich wird Dir aber das Finanzamt nicht erlauben es kostenlos zu vermieten.

Ob ich kostenlos überlasse oder nicht ist meine Sache und nicht die des Finanzamtes. Ich muss mir um zu vermieten keine Erlaubnis von der Finanzverwaltung einholen oder so einen Mist.

Und unentgeltliche Überlassung einer einzelnen Wohnung ist soweit auch kein Problem. Man gibt das entsprechend an und kann dann halt eben die Werbungskosten anteilig nicht abziehen.

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CoevidPanther 
Beitragsersteller
 30.12.2021, 20:10

Steuer sparen möchte Person X auch nur in den restlichen Wohneinheiten durch Renovierungsarbeiten etc.

Durch die an Person Y vermietete Wohneinheit gibt es keine Steuern weil Person X keine Gewinnerzielungsabsicht hat und keine Einnahmen erzielt.

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Die Wohnungen werden einzeln betrachtet also sind eben nur die Werbungskosten, die auf die Wohnung des Y entfallen oder eben anteilig 1/5 der Werbungskosten sofern sie wirklich auf das gesamte Gebäude entfallen nicht abziehbar.

Kurz gesagt:

Renovierung Mieter X - voll Werbungskosten

Renovierung Bruder Y - voll keine Werbungskosten

Streichen der Fassade des Hauses - anteilig Werbungskosten, aufgeteilt nach Wohlfläche der einzelnen Wohnungen.


CoevidPanther 
Beitragsersteller
 30.12.2021, 20:04

Danke für die präzise Antwort.

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Der kostenlos wohnende Bruder ist Vertragspartei ineinem mündlichen Leihvertrag.

Werbungskosten können für dessen geliehene Wohnung nicht steuerlich geltend gemacht werden. Aber für die anderen Wohnungen ist das machbar.