Nebenkostenabrechnung - Welche Belege können angefordert werden?

4 Antworten

Hallo Sarah,

du kannst anfordern was immer du auch möchtest ;-)

Ich würde dir nichts schicken. Du kannst die Unterlagen gerne einsehen. Du kannst gerne eine sachkundige Begleitung mitbringen. Aber ich bin nicht dein Kopierservice.

Anders sieht es aus, wenn du die Kosten dafür übernimmst, mit Vorkasse. Das wären dann so zwischen 50 ct und 1 Euro pro Seite und das können sehr viele Seiten sein.

Ich rate dir dringend die Unterlagen beim Vermieter einzusehen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Relevant sind alle, die in Deiner Nebenkostenrechnung aufgeführt sind. Anfordern kannst Du gar nichts, das ist Goodwill des Vermieters. Wenn der nicht will, musst Du vor Ort zur Einsichtnahme.


Leylak91 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 17:03

Wohnt nicht in der Nähe.

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Du hast ein Recht darauf, die Belege beim Vermieter einzusehen.

Schicken muss er Dir nichts.

Rechnungen von Ver-, Entsorgern, Handwerkern, Bescheide, Verträge z. B. der Versicherungen, und Zahlungsbelege.


Leylak91 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 14:27

Hallo Anitari,

kannst du mir das vielleicht genauer mitteilen im Bezug auf die Heizkosten?
Wissen möchte ich natürlich, wie sich die Kosten zusammensetzen. Woher die Allgemeinzählerstände kommen und die Berechnung des Verteilerschlüssels 30:70.

Danke im Voraus ❤️

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bwhoch2  31.05.2024, 14:32
@Leylak91

Brennstoffkosten, also z. B. Öl- oder Gasrechnungen mit genauer Periodenabgrenzung. Letztlich müssen die Beträge nachvollziehbar mit denen übereinstimmen, die auf der eigentlichen Heizkostenabrechnung stehen.

Ggf. Kaminkehrer, Heizungsinstallateur wegen Wartung, Öltankversicherung u. ä.

Allgemeinzählerstände kommen vom Allgemeinzähler, also bspw. der Gaszähler.

Berechnung des Verteilerschlüssels 30.:70? Da gibt es keinen Verteilerschlüssel. Diese Aufteilung ist in der Heizkostenverordnung so geregelt. Also mindestens 30 % müssen nach Wohnfläche umgelegt werden und 70 % nach tatsächlich gemessenem Verbrauch. Die Obergrenze liegt bei 50 % nach Wohnfläche.

Euer Vermieter oder Eure Verwaltung haben also den niedrigsten Wert gewählt. Da gibt es nichts zu beanstanden.

Wie sich die Wohnflächenaufteilung in dem Haus ergibt, kannst Du bei der Verwaltung erfahren oder findest Du in der Betriebskostenabrechnung.

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anitari  31.05.2024, 14:34
@Leylak91

Wie sich die Kosten der Heizungsanlage zusammensetzen muß aus der Abrechnung ersichtlich sein.

Kosten Heizenergie, Kosten Wartung, Kosten Schornsteinfeger, Kosten Betriebsstrom, Kosten Ablesung und Abrechnung und vielleicht noch Kosten Geräte-/Zählermiete.

Die Zählerstände kommen von den Zählern in den Wohnungen.

Die Berechnung 30 % nach Wohnfläche und 70 % nach Verbrauch muß auch ersichtlich sein.

Berechnet wird das anhand der Gesamtkosten der Heizungsanlage.

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GuenterLeipzig  31.05.2024, 16:18
@Leylak91

Der mögliche Verteilerschlüssel 30 : 70 geht auf Bestimmungen in der Heizkostenverordnng zurück.

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