Nebenjob erlaubt?
Hallo zusammen folgendes,
Mann Hauptverdiener möchte gerne noch ein nebenjob machen 450€
Frau arbeitet schon für 450€ als Minijob.
Bis auf den Hauptverdiener müssen beide Ehepartner die Minijobs versteuern? Oder wäre beide Minijob steuerfrei.
3 Antworten
Bis auf den Hauptverdiener müssen beide Ehepartner die Minijobs versteuern? Oder wäre beide Minijob steuerfrei...
Kommt auf eure Minijob-Arbeitgeber an - falls beide AG die 2% Pauschalsteuer für euch entrichten, dann müßt ihr erst gar nicht diese Minijoblöhne in der Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
wie z.B.: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Gruß siola55
Beide Minijobs steuerfrei. Achte auf Deinen Arbeitsvertrag, manche enthalten Klauseln, die zusätzliche Jobs untersagen.
Stimmt nur falls beide Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer entrichten: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Beide Jobs werden getrennt voneinander bewertet und beide fallen nicht unter die Sozialversicherungspflicht.
Die Pauschalsteuer von 2% wird aber abgezogen.
Danke 👍
Ergänzend dazu möchte ich noch anmerken, dass die Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer in den allermeisten Branchen üblich ist und vom § 40 III EStG rechtlich abgesichert ist. Dafür entfällt für den Arbeitnehmer die Verpflichtung einer Einkommensteuererklärung für den Minijob.
Ja genau: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
Ja genau - andernfalls erfolgt Abrechnung nach der Lohnsteuerklasse: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html