Grundstück betreten

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Normalerweise müssen sie sich anmelden und mit dir einen Termin vereinbaren. Wenn sie keinen Termin haben, dann dürfen sie nicht einfach dein Pachtgrundstück betreten.

Wir hatten das gleiche Problem, wir sind verklatscht worden, dass wir einen Kaminofen im Gartengrundstück haben und feuern. Plötzlich kam das Ordnungsamt und wollte sich überzeugen, ob wir auch das richtige Feuerholz verwenden. Sie kamen unangemeldet, aber wir haben sie trotzdem eingelassen, denn wir hatten nichts zu verbergen. Es wurde auch nichts beanstandet. Nur sollten wir um allen Ärger aus dem Weg zu gehen vom Schornsteinfeger eine Abnahme einholen. Dafür mußten wir allerdings 45,00 € bezahlen. Aber der Schornsteinfeger war mit uns sehr zu frieden und wird uns nun 1x im Jahr aufsuchen um den Schornstein zu reinigen. Bisher ha ben wir es immer selbst getan. Trotzdem sind wir nun froh, dass wir alle Auflagen erfüllt hatten. Ja, es gibt eben Leute die immer etwas suchen um andere zu ärgern. Dir wünsche ich alles Gute und eine gute Klärung. Liebe Grüße von bienemaus6

Eventuell kann man auf Hausfriedensbruch klagen. Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB liegt dann vor, sobald ein anderer vorsätzlich gegen Deinen Willen Dein Grundstück betritt. Dem Täter muss dabei bewusst sein, dass Du seine Anwesenheit nicht wünschst. Wenn das Grundstück eingezäunt ist, haben Polizei und Ordnungsamt ohne richterlichen Beschluss dort nichts zu suchen. Artikel 13 des Grundgesetztes regelt die Unverletzlichkeit der Wohnung und kann in einigen Fällen auch auf das umgebende, eingezäunte Grundstück erweitert werden. Da bei dem vom Dir beschriebenen Fall sicherlich nicht die Anwendung von GiV (Gefahr in Verzug) anzunehmen ist handelt es sich allem Anschein nach um eine Verletzung des §13. Ausnahmen regeln z.B. SGB 7 § 19.

Ich gehe mal davon aus, das es sich um eine gepachtete Gartenparzelle bzw. Grabeland handelt. Wenn vorher ein Termin bekannt gegeben wurde, dürfen sie es. (Eventuell in Begleitung des Vereinsvorstandes sofern vorhanden.)

Wenn eine Gefahr besteht, können Sie auch einfach so kommen, ohne sich vorher anzukündigen. Die Rechtsgrundlage hierfür findest du im Ordnungsbehördengesetz von Niedersachsen (OBG). Einen genauen § kann ich dir jetzt grad nicht nennen.

Termine können die lieben Beamten machen soviel sie Lust haben. Aber sie dürfen ohne Deine ausdrückliche Genehmigung (am besten Dein Beisein, sicher ist sicher) nicht auf das Grundstück. Schließlich gibt es ja auch Wege, von denen aus man sich einen Überblick verschaffen kann.

Wenn sie trotzdem unbedingt in Deinen Garten wollen, brauchen sie einen richterlichen Beschluss. Da dürften sie schlechte Karten haben.