Nägel in Tür - kann die Mietkaution dafür verwendet werden?
Moin! Ich lebe in einer 2 Zimmer Wohnung. Diese Zimmer sind mit einer Tür verbunden, in der eigentlich eine Glasscheibe sein sollte. Ist aber nicht der Fall. Habe da provisorisch eine Spanplatte vorgenagelt. Die Tür ist auch schon etwas älter. Würde mich nur interessieren, ob dafür was von der Kaution abgezogen werden kann. Die fehlende Glasscheibe ist zumindest ein Mietmangel, weshalb ich auch die Miete gekürzt hatte.
3 Antworten
Du hast gemietet wie gesehen. Wenn bei der Übergabe der Wohnung von dir keine Frist zur Instandsetzung der Tür gesetzt wurde, dann ist der Vermieter nicht im Verzug und eine Mietminderung höchst gefährlich. Hat das dein Anwalt übersehen?
Aber du kannst deine Forderung nach einer Glasscheibe dennoch stellen aber nun unter Fristssetzung verbunden mit dem Hinweis, dass du nach Fristüberschreitung den § 536a BGB anwenden und die Glasscheibe im Rahmen einer Ersatzvornahme ersetzen wirst. Zunächst trägst du die Kosten, darfst sie aber nach § 556b BGB gegen die Gesamtmiete aufrechnen.
Die von dir eingesetzte Holzplatte müsstest du enfernen und die Nägel aus der Tür ziehen, Die Löcher sind fachgerecht zu verschließen mi farblich angepasstem Holzkitt.
Dann könnte der Vermieter keine Kautionsteile nach Mietende einbehalten.
Auch hier kann die Ersatzvornahme nach § 536a greifen. Forderungen unter Frist stellen und bei Verzug des Vermieters handeln. Schlüsselkopie fertigen lassen, Abfallbehälter bestellen beim zuständigen Entsorger und wegen fehlendem Keller die Mietminderung dann reduzieren.
die Scheibe fehlt, du hast diese kaputt gemacht, die wirst ersetzen müssen. das kann von der Kaution abgezogen werden
Die Glasscheibe wurde nicht durch mich zerstört und ist protokolliert
Diese fehlende Scheibe ist kein Mietmangel. Das ließe sich einfach reparieren. Deine Mietkürzung kann zur Kündigung der Wohnung führen.
Ich lebe dort mit einem Mitbewohner und dadurch fehlt Privatsphäre. Ist alles anwaltlich abgeklärt.
Okay, danke sehr. Die Tür an sich ist nur ein kleiner Teil, der für die Mietminderung verantwortlich ist. Es kommen noch Sachen hinzu, wie dass wir beispielsweise nur einen Schlüssel bekommen haben, den uns zugesagten Keller noch nicht erhalten und keine Möglichkeit, den Müll zu entsorgen, haben.