Betrug bei staatlicher Förderung - Gaspreisbremse?

3 Antworten

Der Versorger wird schon nur den Betrag abrechnen, den er Dir auch erstattet hat. Aufgeführt ist zu Deiner Information die mögliche Erstattung.

Was allerdings tatsächlich nicht zusammenpasst: Der mögliche Betrag muss auf dem Verbrauch der Vorjahre basieren und nicht auf einer Schätzung. Dies ist allerdings auch möglich, wenn in der Vergangenheit nicht regelmäßig abgelesen wurde.

Keine Sorge, das passt schon so und wird garantiert auch kontrolliert.

In der Rechnung steht "Energiepreisbremse: 2264€ Entlastungsbetrag (EWPBG/StromPBG) wird zur Kostensenkung weitergegeben". Da es nicht an mich weitergegeben wurde, frage ich mich, an wen?

Und meine bisherigen Erfahrungen mit stätdtischen Versorgern und das Einhalten von Gesetzen - z.B. beim Wechsel zu einem neuen Versorger, sind sehr schlecht. Deshalb meine Skepsis.

Die Berechnung der Bremse war auch bei mir völlig unverständlich und - wie ich es auch versucht habe - in keiner Weise nachvollziehbar.

Auf den Zielwert von 12 Ct wird überhaupt nicht eingegangen. Auf den übers Jahr schwankenden tatsächlichen Gaspreis auch nicht.

Rückwärts gerechnet betrug mein Gaspreis 2,9 Ct (!) zuzgl. Grundgebühr..

Bin mal sehr auf die nächste Rechnung gespannt, da der Gaspreis durchgängig unter 12 Ct lag, aber dennoch ein Erstattungsbetrag angekündigt ist.