Nachstellung muss ich zu 100% ins Gefängnis?

nachtvogel788  15.01.2022, 00:37

Worin bestand deine Nachstellung?

Pati22 
Beitragsersteller
 15.01.2022, 12:12

Also an was ich mir erinnern kann is das ich 1 mal ihr Account in eine insta Story gemacht hab und sie weichei genannt hab

NonNam  15.01.2022, 09:29

Wie alt bist Du?

Pati22 
Beitragsersteller
 15.01.2022, 12:11

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6 Antworten

Du kannst diesen Brief von der Polizei nicht bekommen haben, weil die Polizei keine Urteile fällt, sondern das Gericht. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind die ermittelnden Behörden. Das Urteil kommt am Ende vom Gericht.

Die Polizei wird dich vorgeladen und dir mitgeteilt haben, dass du BEschuldigtE/R im Fall der Nachstellung bist.

Dann wirst du dich dazu äußern und zu dem Vorgang Stellung nehmen. Die Anzeige und deine Stellungnahme werden dann zur Staatsanwaltschaft gesendet. Diese entscheidet dann, ob Anklage gegen dich erhoben wird.

Also, bist du noch ganz weit weg von einem Urteil.

Ob jemand schuldig ist entscheidet NICHT die Polizei- sondern ein Richter.

Jemand online nachstellen und "Weichei" nennen ist nix für eine Freiheitsstrafe.

1. Briefe von der Polizei sind recht uninteressant (es sei denn, Du sollst als Zeuge vernommen werden).

2. Bei Briefen von der Staatsanwaltschaft wird's interessant.

3. Suche Dir bitte einen Anwalt und lasse dich beraten.

Stalking wird jetzt härter bestraft. Vermutlich zunächst eine Anhörung als Beschuldigter