Welche Behörden sind berechtigt für eine Verhaftung (ins Gefängnis)?
Wer außer die Polizei kann noch jemandem Verhaften und in die JVA einweisen?
Zoll, Justiz, Ordnungsamt?
5 Antworten
Ordnungsamt bzw. in Baden-Württemberg Polizeibehörde darf Leute in Gewahrsam nehmen. Polizeibehörde in Baden-Württemberg darf auch zum Beispiel Zwangseinweisung vollstrecken. Ich weis nicht wie es in Baden-Württemberg generell mit Haftbefehl ist. Aber in NRW wird die Person egal wo in Gewahrsam genommen und von der JVA abgeholt.
Zur vorläufigen Festnahme ist unter bestimmten Voraussetzungen jeder berechtigt.
In eine JVA kommt man nur durch eine richterliche Entscheidung.
Bei einer vorläufigen Festnahme, also einer Festnahme ohne richterlichen Haftbefehl, muss spätestens am Tag nach der Festnahme bis 24:00 Uhr eine Vorführung vor dem Richter stattfinden.
"Verhaften" kann dich auch ein Gerichtsvollzieher, wenn du dich weigerst, deine Vermögensauskunft abzugeben.
Kommt dieser nicht mit der Polizei? Er kann sich Zutritt zu Haus und Hof verschaffen,aber dass dieser mich festnehmen darf...wäre mir neu.