Nachsitzen ins nächste Schuljahr verschieben?
Hey liebe Gute Frage Community,
Mein Lehrer hat mich letztes Schuljahr zum Nachsitzen verknackt, da ich oft zu spät kam. Fair.
Jedoch kam diese Stunde Nachsitzen in den letzten Wochen des Schuljahres nicht mehr zu Stande. Mein Lehrer hatte es mehrmals vergessen, verschoben, oder ich habe gefehlt.
Im neuen Schuljahr hat sogenannter Lehrer mehrmals erwähnt, dass ich ja noch Nachsitzen müsse. Jedoch hat er es bis heute nie verwirklicht. Wegen einem anderen Vorfall wollte er mich jetzt noch eine zweite Stunde in Folge Nachsitzen lassen.
Meine Tante, welche ebenfalls Lehrerin ist, stellt dass Handeln meines Lehrers in Frage.
Meine Frage an euch liebe Gutefrage Community ist, ob dieser Lehrer die Stunde Nachsitzen vom letzten Schuljahr noch nachholen lassen?
Danke für eure Hilfe
2 Antworten
Du kannst deinem DUMMEN, kleingeistigen Lehrer verklickern, dass Nachsitzen generell und bundesweit in jeder Schulform VERBOTEN ist - laut KMK (= Kultusministerkonferenz)-Beschluss von 2004 (was nicht bedeutet, dass Lehrer davon Kenntnis haben)..
Wenn du ihm dieses Argument um die Ohren haust, gar noch "ASchO" (Allgemeine Schulordnung), wird er vermutlich klein beigeben in Bezug auf diese völlig veraltete, unsinnige "Strafe" aus dem letzten Jahrhundert.
pk, 42 Jahre Lehrer gewesen, davon die letzten zwölf Jahre Schulvertrauenslehrer
Er kann das schon nachholen. Mit Schuljahresende verjähren Dinge nicht automatisch.
Ich würde ihn aber an deiner Stelle um einen fixen Termin bitten, da du das Thema gerne abgehakt hättest.
Ich bin kein Jurist. Aber von allem was ich davon zu meiner Schulzeit mitbekommen habe, gibt es keine festgelegte Verjährungsfrist für Nachsitzen. Schule ist Ländersache.
Evtl gibt es in der Schulordnung einen Absatz darüber wie das Nachsitzen bei euch geregelt wird.
Wenn nicht, darf dein Lehrer das theoretisch auch noch eine Woche vor deinem Schulabschluss einfordern. Macht aber natürlich niemand. Man kann kein Kind für etwas bestrafen, was es vor Jahren gemacht jat
Ländersache NICHT DANN, wenn die KMK bundesweite (!) Beschlüsse fasst (siehe meine Antwort).
Gibt es einen konkreten Zeitpunkt wann es verjährt oder könnte er es theoretisch bis Ende dieses Schuljahres noch nachholen?