Nachbarn beanspruchen öffentliche Parkplätze für sich?
Moin moin, wir sind kürzlich umgezogen und in unmittelbarer Nähe sind öffentliche Parkplätze (4 Stk ca 20 m entfernt und 4 weitere ca. 50m entfernt).
Da wir zwei Pkw‘s haben, parken wir manchmal mit dem einen aufm öffentlichen Parkplatz und mit dem anderen vor unserer Garage(alle anderen Nachbarn haben selber auch Garagen).
Nun meint einer der Nachbarn, woher ich mir das Recht nehme da zu parken?! Schließlich wohnen sie 30 Jahre schon hier und es herrschen gewisse Regeln, ich soll doch die Parkplätze nehmen, die 50 m weiter weg sind.
Als „Willkommensgeschenk“ parkt er unseren Weg zum Haus zu (der Bürgersteig, wenn man es überhaupt so nennen kann, ist ca. 30 cm breit und die Straße ist auch nicht so breit, deshalb parken wir selber nie da, da zb ein LKW gerade eben noch durch passt) so dass ich zwar zum Haus komme aber über die Wiese laufen muss.
Darauf angesprochen, meinte er er kann überall parken, was natürlich stimmt, da öffentlich, nur ist es blöd, dass ein behinderter Mensch mit Rollator oder ich mit dem Fahrrad nich an dem pkw vorbeikomme und auch über die Wiese muss.
Um den Friedenswillen werde ich wohl weiter weg parken, aber andererseits kann ich mir so was auch nicht gefallen lassen. Was würdet Ihr machen?
8 Antworten
Bezüglich der öffentlichen Parkplätze, die der Nachbar für sich beansprucht, würde ich die Gemeinde anschreiben. Einfach die Frage stellen, in wie fern der Nachbar darauf exklusive Ansprüche hat. Die werden dir eine schriftliche Antwort geben aus der hervorgeht, dass Dein Nachbar keine Sonderrechte hat. Das kannst Du ihm dann beim nächsten Diskurs unter die Nase reiben.
Wegen des Zuparkens von Wegen, so gibt es dazu auch ganz klare Regeln. Ich gehe davon aus, dass parkende Autos die Wegefreiheit nicht einschränken dürfen. Auch das kann man ggf. mit der Gemeinde klären.
Ich würde mir sowas nicht gefallen lassen. An deiner Stelle würde ich da Parken wo es näher ist (20 m Entfernung).
Und wenn er ein Problem habe sollte, soll er dich anzeigen, wird aber nichts bringen, denn du hast auch das Recht wie er in öffentliche Parkplätze zu Parken.
Gebt nicht so schnell nach..
Mit dem Gewohnheitsparkplatz ist es schwierig. Ein Recht dort zu parken hat er nicht, auch nicht, wenn er es 30 Jahre so macht. Aber verständlich, dass er sich ärgert.
Allerdings auf dem Gehweg zu parken ist verboten, da könnte man ihn abschleppen, denn das ist kein Parkplatz. Wenn er das nochmal macht, würde ich wirklich den Hausbesitzer benachrichtigen. Weil den Weg zuzuparken, dass man über die Wiese gehen muss geht nicht!
Ich kann verstehen, dass du nicht den weiteren Parkplatz nehmen möchtest, allerdings, um des lieben Frieden willens würde ich es tun, wenn es kein großer Aufwand für dich ist.
Nachbarschaftsstreit ist so mit das Schlimmste, was einem passieren kann.
Stellt doch ein Fahrzeug in eure Garage und eins davor. Garage ggf. vorher auf- bzw ausräumen.
Würde ihn abschleppen lassen. Wenn dadurch wirklich so wenig Platz ist dass Rollstuhlfaher/ Kinderwagen ect. nicht mehr durch passen, ist das "Parken in einem Fußgängerbereich". Man könnte wahrscheinlich auch von einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sprechen.
Das muss man sich nicht gefallen lassen. Ich würde ihm diese "ich war zuerst hier, ich wohne hier schon 30 Jahre" Mentalität gleich austreiben.
Ich habe mal jemanden geärgert, indem ich ihm regelmäßig die Luft aus den Reifen gelassen habe. Wenn man den Deckel des Ventil abschraubt, einen kleinen Stein rein legt und wieder drauf schraubt, entweicht langsam die Luft.
Aber das empfehle ich hier eindeutig nicht, da das eine Ordnungswidrigkeit darstellt! 😂 Das fällt unter "Belästigung der Allgemeinheit" (früher: "grober Unfug"). Wenn jemand kurz danach los fährt und deswegen etwas passiert, könnte daraus sogar eine Straftat werden.
Auf keinen Fall zu solchen Aktionen hinreißen lassen. Immer ganz korrekt bleiben. Sonst wird das irgendwann schmutzig...
Würde ihn abschleppen lassen
Wenn man dort wohnen bleibe möchte, ist das keine gute Idee.
Ich habe mal jemanden geärgert, indem ich ihm regelmäßig die Luft aus den Reifen gelassen habe
Wenn man da an den richtigen Staatsanwalt gerät, hast du eine Anklage wegen Mordversuch am Ärmel, hast du selbst aber auch schon erkannt.
Hab auch schon dran gedacht, mache ich natürlich auch nicht.