Nach Trennung Ehefrau least Fahrzeug.?

5 Antworten

Ich bin mir da nicht so ganz sicher, ob es nicht doch irgendwie Konsequenzen hat.

Hier ging es um einen Autokauf während der Trennung:

Beim Zugewinnausgleich gilt das Stichtagsprinzip. Man unterscheidet zwischen Anfangs- und Endvermögen. Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung (§ 1374 Abs. 1 BGB), Stichtag zur Bestimmung des Endvermögens ist der Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB), also jener Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten vom Gericht zugestellt worden ist.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Autokauf-in-Trennungszeit,-faellt-es-in-den-Zugewinn--f106265.html

Wenn sie nun aufgrund des Vertrages ihr Einkommen "schmälert", könnte es sein, dass du mehr Unterhalt zu zahlen hast, wenn sie den Wagen beruflich benötigt... Hier solltest du dich vielleicht doch mal mit einem Anwalt zusammen setzen um das abzuklären.

Mit dem Leasingvertrag hast Du nichts zu tun, da Du ja nicht unterschieben hast. Folglich haftest Du auch nicht für die Leasingraten.

Was den Unterhalt angeht: Deine Frau kann bei der Einkommensermittlung die Leasingraten nicht von ihrem Einkommen abziehen. Was sie - genauso wie Du -berücksichtigen kann, sind die Fahrtkosten von ihrer Wohnung bis zum Arbeitsplatz hin und zurück, die mit 0,30 Euro/km angesetzt werden. Mit diesem Betrag sind aber alle Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug abgegolten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

das fließt nicht mit in die Berechnung, aber das wird dir auch der Scheidungsanwalt bestätigen

https://www.finanztip.de/haftung-ehegatte/

Wenn Sie nicht ausdrücklich für die Schulden mitunterschrieben haben, haften Sie nicht für Verbindlichkeiten Ihres Ehegatten. Nur allein aus der Tatsache des Verheiratetseins entsteht keine gegenseitige Haftung.

Und der Trennungsunterhalt wird nach dem zur Verfügung stehenden Einkommen berechnet.

https://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/trennungsunterhalt.html

Und der Unterhaltsanspruch erhöht sich nicht, weil Deine Nochehefrau meint, sie müsse sich ein neues Auto zulegen.

Wenn du das aktenkundig gemacht hast, dass ihr offiziell getrennt lebt, haftest du nicht für später von ihr eingegangene Verpflichtungen.

Wenn sie beim Leasinggeber falsche Angaben zu ihren Status gemacht hat, ist das als Betrugsversuch zu werten.


Oponn  24.09.2019, 12:04

Er haftet auch sonst nicht.

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