Nach Trennung Ehefrau least Fahrzeug.?
Hallo,
meine Frau und ich haben uns zum 15.09.2019 (seit dem läuft der Mietvertrag von meiner Wohnung) getrennt. Jetzt ist sie dadurch das das von ihr genutzte Fahrzeug mittlerweile ziemlich kaputt ist losgegangen und möchte sich ein Auto leasen, für ca. 230€. Da dieser Leasingvertrag noch in der Ehe, aber nach der Trennung zu stande kommt, bin ich mir gerade etwas unsicher, ob die Raten für das neue Fahrzeug mit in die Berechnung zum Ehegattenunterhalt einfließen würden? Ich kann sie ja nicht wirklich davon abhalten, das Fahrzeug zu leasen, wenn sie meint das machen zu müssen.
Danke im Voraus und Grüße S.R.
5 Antworten
Ich bin mir da nicht so ganz sicher, ob es nicht doch irgendwie Konsequenzen hat.
Hier ging es um einen Autokauf während der Trennung:
Beim Zugewinnausgleich gilt das Stichtagsprinzip. Man unterscheidet zwischen Anfangs- und Endvermögen. Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung (§ 1374 Abs. 1 BGB), Stichtag zur Bestimmung des Endvermögens ist der Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB), also jener Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten vom Gericht zugestellt worden ist.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Autokauf-in-Trennungszeit,-faellt-es-in-den-Zugewinn--f106265.html
Wenn sie nun aufgrund des Vertrages ihr Einkommen "schmälert", könnte es sein, dass du mehr Unterhalt zu zahlen hast, wenn sie den Wagen beruflich benötigt... Hier solltest du dich vielleicht doch mal mit einem Anwalt zusammen setzen um das abzuklären.
das fließt nicht mit in die Berechnung, aber das wird dir auch der Scheidungsanwalt bestätigen
https://www.finanztip.de/haftung-ehegatte/
Wenn Sie nicht ausdrücklich für die Schulden mitunterschrieben haben, haften Sie nicht für Verbindlichkeiten Ihres Ehegatten. Nur allein aus der Tatsache des Verheiratetseins entsteht keine gegenseitige Haftung.
Und der Trennungsunterhalt wird nach dem zur Verfügung stehenden Einkommen berechnet.
https://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/trennungsunterhalt.html
Und der Unterhaltsanspruch erhöht sich nicht, weil Deine Nochehefrau meint, sie müsse sich ein neues Auto zulegen.
Mit dem Leasingvertrag hast Du nichts zu tun, da Du ja nicht unterschieben hast. Folglich haftest Du auch nicht für die Leasingraten.
Was den Unterhalt angeht: Deine Frau kann bei der Einkommensermittlung die Leasingraten nicht von ihrem Einkommen abziehen. Was sie - genauso wie Du -berücksichtigen kann, sind die Fahrtkosten von ihrer Wohnung bis zum Arbeitsplatz hin und zurück, die mit 0,30 Euro/km angesetzt werden. Mit diesem Betrag sind aber alle Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug abgegolten.
Wenn du das aktenkundig gemacht hast, dass ihr offiziell getrennt lebt, haftest du nicht für später von ihr eingegangene Verpflichtungen.
Wenn sie beim Leasinggeber falsche Angaben zu ihren Status gemacht hat, ist das als Betrugsversuch zu werten.