"Nach Rücksprache mit XXX kannst du das Gerät morgen benutzen."?

2 Antworten

Das ist nicht eindeutig. Es kann heißen, dass die Person, die das geschrieben hat, Rücksprache mit XXX genommen hat und Dir dessen Entscheidung hier mittteilt. Es kann aber auch heißen, dass Du noch Rücksprache nehmen sollst.

Wollte die Person mit XXX Rücksprache nehmen? Dann wäre es klar der erste Fall.


JoDenis 
Beitragsersteller
 07.04.2024, 22:23

Da bin ich mir halt auch nicht sicher.

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spelman  07.04.2024, 22:55
@JoDenis

Dann würde ich zur Sicherheit mit XXX sprechen.

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Es kommt darauf an, in welchem Rahmen die Nutzung erfolgt, ist es innerhalb der eigenen Familie, oder ist es etwas öffentliches wie ein Fitnesscenter usw. Also nehmen wir an es ist ein Fitnessclub, wo du ein Gerät ausprobieren willst. Wenn da steht, dass du erst mit dem Besitzer oder dem Verantwortlichen (nach Rücksprache) reden musst, und es zuvor kein allgemeines Gespräch dazu gab, dann musst du das auch unbedingt so einhalten. Sollte dir etwas passieren, was natürlich niemand will, und du kommst dabei zu Schaden, meinetwegen, du brichst dir das Bein, oder dein Arm wird ausgekugelt (mal ganz extrem) dann haftet der Eigentümer und wenn dann rauskommt, dass du nicht vorher mit ihm oder ihr geredet hast, weil du dich nicht traust, dann kann es passieren, dass er oder sie hart bestraft wird, weil er seine Pflichten nicht eingehalten hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

JoDenis 
Beitragsersteller
 07.04.2024, 22:22

Alles klar,meine Frage bezieht sich jedoch auf die Schule.Also ich habe meinen Klassenlehrer gefragt ob ich ein Gerät in der Schule benutzen darf und er meinte ,dass ich nach rücksprache mit meiner anderen Klassenlehrerin morgen darf.

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