darf der AG unbezahlten Urlaub anordnen?

3 Antworten

Ihr könntet das anonym dem Zoll und Gewerbeamt bzw. zuständiger Handelskammer melden.

Aber oft kommt raus, wer es war und dann ist deine Partnerin vermutlich schnell ihren Job los.

Und auch wenn sie das untersuchen können sie nichts machen, wenn die Mitarbeiter dann nicht sprechen bei Befragung oder lügen.

Also meines Wissens nach können AG keinen unbezahlten Urlaub anordnen. Auch nicht, wenn gerade eine Auftragsflaute herrscht. Liegen „dringende betriebliche Erfordernisse“ vor, können Arbeitgeber zwar Betriebsferien oder Zwangsurlaub anordnen. Allerdings erhalten die Mitarbeiter in dieser Zeit weiterhin ihr volles Gehalt.

Also: Der AG kann nur dann unbezahlten Urlaub anordnen, wenn die MA damit einverstanden sind – oder diesen selbst verlangen. Denn es gilt: Unbezahlter Urlaub verlangt nach einer wirksamen Vereinbarung zwischen AN und AG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bilanzbuchhalterin & Personalreferentin

dasSven 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 14:28

ja, das habe ich meiner Partnerin auch erklärt. habe ich als Außenstehender die Möglichkeit irgendwie einzugreifen ..Betriebsrat haben sie scheinbar nicht.

luluLamberry  03.12.2024, 14:31
@dasSven

Aber ihr seid doch rechtlich auf der sicheren Seite? Deine Freundin braucht keine Angst vor einer Kündigung haben, genauso wenig wie die Kollegen. Keine Ahnung wie du als Außenstehender eingreifen willst - wüsste da nur indem du mit dem Chef mal sprichst und wenn sich nichts tut, dann mit der Rechtsschutzversicherung ab zum Anwalt und rechtliche Wege einleiten.

dasSven 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 15:17
@luluLamberry

wir haben keine Rechtschutz... das wir im Recht sind ist mir klar...

luluLamberry  03.12.2024, 15:44
@dasSven

Dann sollte sie in die Verdi/Gewerkschaft eintreten. Als Mitglied würde sie da sofort Unterstützung bekommen bzw. die würden sich darum kümmern.

dasSven 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 16:15
@luluLamberry

was gleichzeitig der Kündigung gleichkommt. das ist ja das Problem......

Unbezahlten Urlaub kann der Arbeitgeber nicht anordnen.