Nach erfolgtem Gerichtsurteil auf Verfahrensfehler hinweisen?
Guten Tag zusammen,
Die Juristen unter euch sind gefragt.
Ist es möglich, als Zeuge in einem Strafverfahren auch Tage NACH einem verkündetem Urteil die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht auf einen Irrtum aufmerksam zu machen, der zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung vorlag und zu einem (aus Sicht des Zeugen) nicht angemessenem Urteil geführt hat?
Bzw. würde dies im Zweifel auch zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen?
Würde mich über ausführliche Antworten freuen. Zu bedenken ist, dass es ausdrücklich nur um einen Zeugen geht. Nicht um einen Angeklagten und auch nicht um einen Geschädigten.
Gruß, B.
7 Antworten
Kann man machen und das ist durchaus sinnvoll, insebsondere wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
NACH einem verkündetem Urteil
Nach dem erstinstanzlich verkündeten Urteil sind Rechtsmittel möglich, es sei denn es wurde von beiden Seiten darauf verzichtet oder die Rechtsmittelfrist ist abgelaufen.
Addressat ist natürlich der der mit der Erkenntnis möglicherweise Rechtsmittel einlegen wird. Also sind die neuen Informationen entlastend dann die Verteidigung, sind sie belasten, dann die Staatsanwaltschaft.
Es dem Gericht zu sagen bringt hingegen wenig.
Ein Zeuge kann nach der Urteilsverkündung auf einen Irrtum hinweisen, der das Urteil beeinflusst haben könnte. Das kann durch einen Hinweis an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht erfolgen. Wenn der Irrtum schwerwiegend ist und neue Beweismittel oder Tatsachen betrifft, könnte es zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen (§ 359 StPO). Ein Zeuge hat jedoch nicht automatisch das Recht auf eine Wiederaufnahme, sondern das Gericht prüft, ob der Fehler das Urteil beeinflusst hat. Eine Wiederaufnahme ist nur in bestimmten Fällen möglich
Der Urkundsbeamte des Gerichtes wird demnächst eine Abschrift des Urteils an die Staatsanwaltschaft übersenden. Mit deren Erhalt wird die Strafvollstreckungsbehörde hier zu tätig...
Ein Verfahrensfehler würde wohl kaum durch einen Zeugen bemerkt. Eine Fehlerhafte Aussage würde dem Zeugen angelastet, denn dieser wurde zuvor ausdrücklich belehrt, nur nach seinem Wissen auszusagen.
Natürlich kann jederzeit jemand etwas zur Verbesserung der Justiz sagen. Es steht aber zu befürchten, dass die neue Information als irrelevant abgetan wird und/oder erhebliche Zeit benötigt um Bearbeitet zu werden.