Nach erfolgtem Gerichtsurteil auf Verfahrensfehler hinweisen?

Bergfex49  06.12.2024, 10:07

was bedeutet für Dich "TAGE" nach dem verkündeten Urteil? 1 Tag, 1Woche, 1 Monat?

PolNRW93 
Beitragsersteller
 06.12.2024, 13:58

Ging mir nur darum, deutlich zu machen, dass es nicht mehr um die Situation im Gerichtssaal geht. Also sagen wir, eine Woche später.

7 Antworten

Kann man machen und das ist durchaus sinnvoll, insebsondere wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

NACH einem verkündetem Urteil

Nach dem erstinstanzlich verkündeten Urteil sind Rechtsmittel möglich, es sei denn es wurde von beiden Seiten darauf verzichtet oder die Rechtsmittelfrist ist abgelaufen.

Addressat ist natürlich der der mit der Erkenntnis möglicherweise Rechtsmittel einlegen wird. Also sind die neuen Informationen entlastend dann die Verteidigung, sind sie belasten, dann die Staatsanwaltschaft.

Es dem Gericht zu sagen bringt hingegen wenig.

Woher ich das weiß:Recherche

Ein Zeuge kann nach der Urteilsverkündung auf einen Irrtum hinweisen, der das Urteil beeinflusst haben könnte. Das kann durch einen Hinweis an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht erfolgen. Wenn der Irrtum schwerwiegend ist und neue Beweismittel oder Tatsachen betrifft, könnte es zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen (§ 359 StPO). Ein Zeuge hat jedoch nicht automatisch das Recht auf eine Wiederaufnahme, sondern das Gericht prüft, ob der Fehler das Urteil beeinflusst hat. Eine Wiederaufnahme ist nur in bestimmten Fällen möglich

Der Urkundsbeamte des Gerichtes wird demnächst eine Abschrift des Urteils an die Staatsanwaltschaft übersenden. Mit deren Erhalt wird die Strafvollstreckungsbehörde hier zu tätig...

Ein Verfahrensfehler würde wohl kaum durch einen Zeugen bemerkt. Eine Fehlerhafte Aussage würde dem Zeugen angelastet, denn dieser wurde zuvor ausdrücklich belehrt, nur nach seinem Wissen auszusagen.

Natürlich kann jederzeit jemand etwas zur Verbesserung der Justiz sagen. Es steht aber zu befürchten, dass die neue Information als irrelevant abgetan wird und/oder erhebliche Zeit benötigt um Bearbeitet zu werden.