Nach bestandener MPU, praktische und theoretische Prüfung wiederholen?

3 Antworten

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Erfahrungsgemäß werden neue Prüfungen verlangt, wenn die Fahrerlaubnis entweder 10 oder mehr Jahre entzogen war, oder der Besitz kürzer war als der Zeitraum des Entzugs.

Beides trifft bei dir nicht zu, sodass die Chance den FS ohne erneute Prüfungen zu erhalten, bei dir recht hoch ist. :)

Glückwunsch!

Ein positives MPU-Gutachten ist der Schlüssel zur Wiedererlangung des Führerscheins

Die Behörden können eine theoretische oder praktische Fahrprüfung zur Bedingung für die Wiedererlangung Ihres Führerscheines erklären. Dies geht allerdings nur, wenn ein langer Zeitraum zwischen dem Fahrerlaubnisentzug und der Wiedererteilung liegt.

Die gesetzliche Grundlage dieser Regelung befindet sich in § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. […]
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 [Kenntnisse, welche im Rahmen der theoretischen] Fahrprüfung nachgewiesen werden. Anm. des Autors] und § 17 Absatz 1 [Kenntnisse, welche im Rahmen der praktischen Fahrprüfung nachgewiesen werden. Anm. des Autors] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/mpu-bestanden/#:~:text=Gutachten%20zugestellt%20wird.-,MPU%20bestanden%3F,Ihnen%20anschlie%C3%9Fend%20die%20Fahrerlaubnis%20zur%C3%BCck.

Meine persönliche Meinung ist:

Spekulationen bringen dich nicht weiter. Den wichtigsten Schritt hast du schon mal geschafft.

Wenn du die Prüfung noch mal machen musst - ist es halt so.

Da du den Lappen aber bereits 15 Jahre hattest, wirst du wohl kaum mehr als die 12 Pflichtstunden benötigen.

Viel Erfolg!

Das wird Dir Deine zuständige Fahrerlaubnisbehörde im Fortlauf des angängigen Antragsverfahrens von sich selbst aus beantworten, wenn Du nun erst mal Dein positives GA dort für deinen Antrag auf FE-Neuerteilung dort einreichst.

Die Chancen stehen nach derart langer Fahruntätigkeit aber recht hoch, zumindest die Prüfungen in Praxis und Theorie dann noch mal neu absolvieren zu müssen.


nancycotten  12.04.2025, 00:00

gelöscht, falsch verstanden

nancycotten  13.04.2025, 01:56
@Radius80

Ach du, ist nicht mehr wichtig. Ich hatte im ersten Absatz der Antwort von Gnurfy etwas falsch verstanden und meinen Kommentar darum wieder gelöscht. :)