Bei vorher regelmäßigem Konsum kannst du von etwa 3 Wochen ausgehen. 22 Tage sind jetzt rum, mit Glück kann nichts mehr im Blut nachgewiesen werden. Wenn du ganz sicher gehen willst, besorge dir einen Selbsttest mit cut off 20, wenn dieser negativ ist, ist auch dein Blut sauber...

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Ich warte jetzt seit 1 Woche wie lange kann es dauern ?

Das wird dir hier niemand beantworten können da jede FEB dies anders handhabt und es auch auf das Arbeitsvolumen der Behörde ankommt. Von: FS direkt ausgehändigt bekommen - bis zu: 4 Wochen Wartezeit bis das Gutachten geprüft wurde, hatten wir schon alles dabei...

Und bekomme ich meinen Führerschein zurück oder muss ich ihn neu machen ?

Weder noch. Deinen alten FS bekommst du nicht zurück, dafür ein neues Dokument mit neuem Ausstellungsdatum. Ganz neu machen musst du ihn auf keinen Fall, aber hierdurch

habe ihn über 3 Jahre gehabt und er ist jetzt seit 6 Jahren weg.

ist die Gefahr recht groß, dass erneute Prüfungen (Theorie und Praxis) gefordert werden. Kann auch sein, dass du einen neuen "Erste-Hilfe-Kurs" ablegen musst, und zwar dann wenn dein damaliger Kurs weniger als 9 Einheiten a 45 Min. beinhaltete.

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Ich sehe jetzt nicht warum das Gutachten negativ werden sollte, du hast ja anscheinend alle Voraussetzungen erfüllt. Gutachter und Arzt haben dich aufgrund deiner Vorgeschichte sogar eher in D2 als in D1 eingestuft, von daher sollte alles passen. :)

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Wenn du keine isolierte Sperrfrist vom Gericht bekommen hast, hast du auch keine (was verwunderlich ist) um eine Ersterteilung zu beantragen.

Das Schreiben der FEB wird aus Textbausteinen bestehen die in deinem Fall dann nicht zutreffen.

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Mit der erfolgreichen Teilnahme am Kurs nach §70 hast du aus einem negativen Gutachten ein positives gemacht, damit sind die Zweifel der Behörde ausgeräumt.

Einer Zustimmung zum Fahrerlaubniserwerb steht somit nichts entgegen, weitere Auflagen werden da nicht kommen.

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Und wann wäre das sinnvoll? Erst nach dem ich meine Abstinenz erfolgreich nachgewiesen habe oder so schnell wie möglich (am besten morgen)?

So schnell wie möglich. Die Bearbeitungszeit der Behörde kann einige Zeit in Anspruch nehmen, ebenso die Terminvergabe des Institutes bei der du deine MPU machen wirst. Es darf allerdings kein zu langer Zeitraum zwischen dem Ende des Abstinenznachweises und der MPU liegen (manche MPI gewähren ohne nachvollziehbaren Grund nur 4 Wochen), sodass du im Endeffekt wohl noch einen zus. AN anfügen müsstest...

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Gibt es so etwas wie eine Rückstellprobe

Ja, die gibt es, und ich denke, dass du dafür nicht unbedingt einen RA brauchst...

Melde dich doch mal beim "Verkehrsportal" an, die hatten dort schon öfter solche Fälle und können dir sicher bei der Frage behilflich sein wie du jetzt am Besten vorgehst.

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Insgesamt war ja alles toll und top

Kann es sein, dass diese Betrachtungsweise sehr einseitig ist? Denn das hier...

Geh da ein paar mal hin, dann reden wir nochmal" ..

zeigt ja, dass es ein negatives Gutachten wird.

Zudem muss ja der Gutachter auf einer Gesamtbetrachtung bewerten und nicht auf einer einzelnden frage oder Antwort..

Richtig, und genau das lässt darauf schließen dass deine Aufarbeitung eben nicht gründlich war. :/

Hast du deine Vorbereitung bei einem Verkehrspsychologen, oder bei einem selbst ernannten "MPU-Vorbereiter" gemacht? Falls letzteres zutrifft, solltest du dir überlegen ob du nicht doch besser fachliche Hilfe in Anspruch nimmst...

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kann man dafür neue unterlagen für die neuerteilung ausgestellt bekommen?

Was genau meinst du damit? Welche Unterlagen willst du neu ausgestellt bekommen? Die vom MPU-Vorbereiter?

IdR wird am Ende der Vorbereitung eine zusammenfassende Bescheinigung für die MPU ausgestellt die man dann bei der Begutachtung vorlegen kann...

plötzlich seit fast 3 wochen nicht mehr meldet wenn termine anstehen

Hast du denn schon versucht ihn zu kontaktieren? Vllt. ist er krank?

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Zunächst mal: "angeordnet" wird eine Abstinenz überhaupt nicht. Du bereitest dich auf die MPU vor, sammelst entsprechende Nachweise (oder auch nicht) für die Begutachtung und der Gutachter entscheidet dann ob diese ausreichen um dir ein positives Gutachten ausstellen zu können.

Bei dir ist vordergründig mehr das Problem dass du das Trinken nicht vom Fahren trennen konntest. Wie würdest du den Gutachter davon überzeugen wollen, dass dir das künftig gelingen wird wenn du z.B. weiterhin Alkohol trinkst?

Wenn du dafür nachvollziehbare Strukturen erarbeitet und Vermeidungsstrategien entwickelt hast, wäre es auch durchaus möglich die MPU ganz ohne Abstinenznachweise zu bestehen.

Wenn du allerdings für dich bereits entschieden hast dass du künftig auf den Alkohol verzichten möchtest, wäre dies somit deine eigene Entscheidung und dafür könnten 6 Monate reichen - vorausgesetzt, dass "Alk.problem" liegt nicht doch tiefer als gedacht, denn wenn das der Fall wäre müsste der Gutachter die Abstinenz von dir "fordern" und das würde bedeuten, dass du Nachweise von mind. 1 Jahr erbringen musst...

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Nun ja, du hast sicher Blut und/oder Urin abgegeben, wenn diese Werte in Ordnung und deine Antworten beim Arzt und beim Psychologen nicht vollkommen voneinander abgewichen sind, dürfte einem pos. Gutachten nichts im Wege stehen.

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Wenn das Ganze immer im Freien stattfindet und noch dazu räumlicher Abstand zu den Kiffern besteht, sollte das bei deiner Haaranalyse nicht zu Problemen führen.

Trotzdem ist es auf Dauer empfehlenswert, Plätze zu meiden an denen konsumiert wird. Wenn du also auf 'ner Bank sitzt und riechst dass in der Nähe jemand kifft, solltest du den Platz verlassen solange du im Abstinenzprogramm bist...

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alos wenn ich das Fahreignungsregister beim Kraftfahrbundesamt bestelle sehe ich dan auch automatisch was in der Führerscheinakte steht ?

Nein, das sind zwei unterschiedliche Akten. Im FAER stehen die Delikte die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. In deiner FS-Akte können auch andere Dinge wie z.B. Erkrankungen oder Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs aufgeführt sein...

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Ich habe unterschiedliche Erfahrungen gelesen aber nichts wirklich aktuelles.

Es wird da auch nie etwas "aktuelleres" geben, denn es wird sich vermutlich nicht ändern dass jede FEB dies unterschiedlich handhabt...

Das ich ein neuen Führerschein machen muss fällt schonmal weg da ab der TF bis jetzt nur knapp 18-19 Monaten vergangen ist.

Dass man den FS nach 2 Jahren neu machen muss, ist bereits im Jahr 2008 entfallen. Unbenommen bleibt jedoch, dass neue Prüfungen angeordnet werden können wenn man 10 oder mehr Jahre nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, oder wenn die Zeit ohne FS länger war als der Zeitraum des Besitzes vor dem Entzug.

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Ich weiß nicht woher die Aussagen, dass man trotz MPU-Auflage, mit einem EU-FS in Deutschland nicht fahren darf, herrühren. Fakt ist, diese Aussage ist falsch.

Sofern die Sperrfrist abgelaufen ist, es einen ordentlichen (und v.a. legalen!) Wohnsitz im EU-Land gibt in dem man vorab mind. 185 Tage nicht nur offiziell gewohnt hat, sondern dort auch anzutreffen war, ist es möglich die MPU damit zu umgehen.

Man sollte beachten: Teile der EU-Länder sind für "MPU-Kandidaten" absolut verbrannt, soll heißen: es gibt einige Länder (wie z.B. Polen oder Tschechien) die mittlerweile keine FS mehr ausstellen da die deutschen Behörden dort ziemliche Probleme gemacht haben. Nämlich dann, als klar wurde dass es sich um illegal erworbene FS handelte. Wie es derzeit in Ungarn aussieht kann ich allerdings nicht beurteilen...

Solange man sich keine deutsche Adresse in den neuen FS eintragen lässt ;), in D abgemeldet ist, und in dem EU-Land arbeitet oder studiert, also dort seinen Lebensmittelpunkt hat, muss dieser auch in D anerkannt werden, da ja ein anderes EU-Land die Fahreignung durch das Ausstellen des FS quasi "festgestellt" hat - dies muss dann auch in D anerkannt werden.

Zusatz: Bei einem Entzug der FE handelt es sich (bis auf ein paar Ausnahmen in denen gleichzeitig ein Fahrverbot von wenigen Monaten verhängt wird) nicht um ein Fahrverbot, das wird oft verwechselt wie ich in den anderen Antworten lesen konnte.

Zweiter Zusatz: Es kann natürlich immer wieder passieren dass man bei Polizeikontrollen erstmal an der Weiterfahrt gehindert wird, Zeitverlust und Unkosten sollte man hierbei immer einplanen...

Noch ein Gedanke: worauf sich die Antwortgeber hier fälschlicherweise beziehen könnten, ist vermutlich einem ganz anderen Szenario geschuldet. Nämlich dem Umstand dass ein EU-Bürger aus einem anderen Land hier mit Alkohol oder Drogen aufgefallen ist. In solchen Fällen erteilt die deutsche Behörde ein Nutzungsuntersagen für D welches dann auch im FS eingetragen wird.

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anschließend musste ich noch einen Bluttest machen, auf dieses Ergebnis warte ich noch.

Wenn du wirklich am Abend zuvor zuletzt konsumiert hast (und nicht ein paar Stunden vor der Kontrolle), könntest du Glück haben und gerade noch unter 1ng/ml aktivem THC liegen, das würde bedeuten, dass es sich nicht um eine OWI handelt (somit auch kein Fahrverbot), da du allerdings angibst jeden Abend geraucht zu haben, ist die Chance dafür denkbar klein...

Liegst du im Bereich einer OWI, bekommst du neben dem einmonatigen Fahrverbot ein Bußgeld von 500 Euro + der Kosten für die Blutentnahme + 2 Punkten in Flensburg.

Das Fahrverbot kann bis zu 4 Monate nach dem Bußgeldbescheid angetreten werden, und nein, im Falle von Drogen ist die Umwandlung in ein doppeltes Bußgeld, und somit dem Absehen des Fahrverbotes, ausgeschlossen.

Sollten deine Werte allerdings sehr hoch gewesen sein, ist es möglich dass deine Fahrerlaubnis direkt entzogen wird, auch hier gibt es keinen Spielraum. Zum angegeben Zeitraum wirst du dann deine FE abgeben müssen.

Allerdings vergeht erfahrungsgemäß ein Zeitraum von mehreren Monaten bis du von der FEB etwas hörst...

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Welche Art von Gutachten ist zu erwarten? MPU oder Ärztliches Gutachten?

Das ist die Fragestellung für ein ärztliches Gutachten.

Wie würde ein ärztliches Gutachten in diesem Fall aussehen?

Du wirst ein Gespräch mit einem Facharzt mit verkehrsmed. Qualifikation haben. Hierzu am besten alle Unterlagen/Abschlussberichte von Kliniken, Rehamaßnahmen etc. mitnehmen, die zeigen, dass du stabil bist.

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Eine MPU-Vorbereitung ist auf jeden Fall nötig bevor man zur Begutachtung geht. Allerdings muss das nicht zwingend in einem Kurs geschehen, denn wie man sich vorbereitet ist jedem selbst überlassen...

Bei einem Anbieter der im Voraus einen Festpreis anbietet würde ich persönlich eher misstrauisch werden, denn es ist ja gar nicht möglich vorab einzuschätzen wie lange man braucht um seine Vorgeschichte aufzuarbeiten. Das kann 5 oder 10 Stunden dauern, aber auch 20 oder mehr...

Empfehlenswert ist immer dass man sich fachliche Hilfe holt, d.h. Besuch eines Verkehrspsychologen, wenn man sich der Hintergründe seiner "Taten" nicht bewusst ist und dabei Hilfe benötigt, ist man sich dessen aber bewusst, reicht es auch wenn man sich z.B. Hilfe in einem kostenlosen MPU-Forum im Netz holt...

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Habe eben mal gegooglet ob Trunkenheit im Straßenverkehr verjährt. Anscheinend verjährt es nach 3 Jahren. 78 Abs.  3 Nr.  5 StGB

Leider hast du dir den falschen § rausgesucht, für dich gilt §29 StVG und eine 10-jährige Tilgungsfrist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html

D.h., du bist sowohl strafrechtlich als auch führerscheinrechtlich Wiederholungstäter und wirst, sofern deine BAK bei 0,5‰ oder mehr liegt, eine weitere MPU mit Alkoholfragestellung machen müssen. :(

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Droht mir die MPU?

Das kommt darauf an wie die BAK ausfällt. Sollte sie bei 1,6‰ oder mehr liegen ist dir eine MPU-Aufforderung sicher wenn du einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis stellst.

Ungefähr 8 Tage nach dem Vorfall kannst du deine Blutwerte bei der Polizei erfragen.

Bei der Blutprobe werden übrigens keine Leberwerte bestimmt (wie ein Vorschreiber hier anführte), sondern es geht um den reinen Promillewert. Auch eine "amtsärztliche Untersuchung" wird es nicht geben...

Solltest du unter 1,6‰ geblieben sein, ist eine MPU-Aufforderung eher unwahrscheinlich, da der Unfall ja auf Ausfallerscheinungen hindeutet, und erst das Fehlen dieser muss für eine MPU-Aufforderung (unter dem Grenzwert) vorliegen.

P.S. Dein Alter ist für den Vorgang unerheblich.

PPS. Der Neuantrag kann frühestens 6 Monate vor Sperrfristende gestellt werden.

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