Mutterpass kopieren?
Hallo, ich bin Erzieherin und habe meiner Einrichtungsleitung am 21.10. mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Ihre Aussage war, ich melde das sofort den Träger, sie sind ab sofort im BV. Ich solle mich nicht weiter darum kümmern, ich bekomme dann eine Bestätigung. Nun habe ich zum einen eine Abmahnung bekommen, wegen Fehlzeiten, weil dem Träger eine schriftliche Bestätigung der Schwangerschaft fehlte. Ich habe angerufen und ihnen das erklärt, kein Einsehen. Mir werden nun 2 Wochen Lohn gekürzt, weil sie es erst ab dem Zeitpunkt anerkennen, als sie die Bescheinigung mit dem ET erhalten haben.
Nun bekomme ich eine Mitteilung, dass sie zusätzlich dazu noch eine Kopie vom Mutterpass haben wollen. Ist das üblich? Das müsste ich bei keinem AG vorher machen (ist meine dritte Schwangerschaft). Darf der AG das? Das geht ihn doch nichts an, was da drin steht.
4 Antworten
In der Regel stellt der Frauenarzt bei berufstätigen Schwangeren ein Zeugnis über den voraussichtlichen Geburtstermin zur Vorlage beim Arbeitgeber aus. Der Ag muss schließlich um die Schutzzeiten wissen.
Meist reicht es auch einfach, die Seiten 2 (Name) und 6 (Terminbestimmung) des Mutterpasses zu kopieren (und dabei sensible Daten abzudecken oder unkenntlich zu machen) und beim Ag einzureichen.
Eine Schwangerschaft nur mündlich mitzuteilen, kann (muss aber nicht) akzeptiert werden, sondern auch eine schriftliche Bestätigung sollte eingereicht werden - irgendeinen „Beweis“ braucht der Ag schon.
Was sagt denn deine Einrichtungsleitung dazu?
Alles Gute für euch und eine gesunde Schwangerschaft!
Wenn sie sagte "ab sofort" kannst du ja nicht wissen, dass sie was anderes meint. Ist aber auch Unsinn. Das gilt halt nicht erst, wenn man eine Bescheinigung einreicht, sondern ab dann, wo es einem so gesagt wird.
Vielleicht findest du hier Unterstützung:
Die Aufsicht über die Ausführung des Mutterschutzgesetzes obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden).
In einigen Bundesländern sind für die Mutterschutzaufsicht die Gewerbeaufsichtsämter, in anderen Ländern staatliche Arbeitsschutz ämter zuständig. Das jeweilige für den Mutterschutz zuständige Landesministerium teilt Ihnen gerne mit, welche staatlichen Stellen dafür zuständig sind. Die Anschriften sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht www.bmfsfj.de). Die für Sie zuständige Behörde finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/ aufsichtsbehoerden-fuer-elternzeit-und-kuendigungsschutz-- informationen-der-laender/122304
Für weitere Fragen nutzen Sie unser Servicetelefon:
Tel.: 030 20 179 130 oder
Fax: 030 18 5554400 Montag–Donnerstag: 9–18 Uhr
EMail: info@bmfsfjservice.bund.de
Deinen Mutterpass, oder Kopien davon, musst du niemandem zeigen, außer deinem behandelndem Arzt. Das sind medizinische Dokumente. Steht sogar so im Mutterpass drinnen. (Kannst denen ja zum Spaß diesen Teil kopieren.)
Dem AG muss eine Bescheinigung über die Feststellung einer Schwangerschaft mit dem voraussichtlichen ET ausreichen.
Und es reicht auch eine mündliche Mitteilung über die Schwangerschaft mit dem voraussichtlichen ET (natürlich brauchen sie meist irgendwann was schriftliches, sonst könnt ja jeder behaupten, er wäre schwanger). Kläre nicht du das mit dem Träger, kläre das mit der Einrichtungsleitung, die muss das richtig stellen, denn die hat dich ja ins BV geschickt. Das muss ja irgendwo mit einem Datum vermerkt worden sein.
Und such die im zweifel einen Anwalt.
Nun bekomme ich eine Mitteilung, dass sie zusätzlich dazu noch eine Kopie vom Mutterpass haben wollen. Ist das üblich?
Eine ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag hat dem Arbeitgeber zu genügen.
Mehr steht ihm nicht zu.
Wende dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Ich vermute mal dass da was faul ist. Andererseits musst Du solche Ankündigungen wegen Beweiszwecken schon auch schriftlich machen, sonst bist du die Dumme!
Wegen was wird ihr 2 Wochen Gehalt abgezogen? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Weil es noch keine Begründung für die Fehlzeit gibt(?)
Wende dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
... und die Kosten tragen ?
Man muss nicht immer das Kriegsbeil ausgraben solange noch Klärung möglich ist.
Kommt mir trotzdem komisch vor dass da seitens des AG nicht nachgefragt wurde?!?
Eine Arbeits-/Anwesenheitspflicht ist eine eigenständig zu erfüllende Leistung aus dem Arbeitsvertrag. 'Das bedarf grundsätzlich keiner Nachfrage.
Das Fernbleiben allerdings, das bedarf einer Begründung (... des Fernbleibenden)
Die Einrichtungsleitung hat ein BV (Beschäftigungsverbot) ausgesprochen (was aktuell auch richtig so ist) und gesagt, es dem Träger zu melden. Da hat die Fragestellerin nichts falsch gemacht. Die Mitteilung über eine schwangerschaft kann mündlich erfolgen und ab dann gelten auch alle Mutterschutzgesetze.
Die Mitteilung über eine schwangerschaft kann mündlich erfolgen und ab dann gelten auch alle Mutterschutzgesetze.
... und müssen (auch) belegt werden. Zumal Mutterschutz nicht bereits ab dem 1. Tag der Schwangerschaft gilt.
Die Einrichtungsleitung hat ein BV (Beschäftigungsverbot) ausgesprochen (was aktuell auch richtig so ist)
Das kann ich nicht bewerten. Gerade dann wird vom Arbeitgeber dafür mehr als nur Mündliches benötigt werden.
Was es ja scheinbar dann auch wurde, man bekommt so eine Bescheinigung aber nicht sofort, sondern für gewöhnlich erst ab Schwangerschaftswoche X (meine Ärztin schreibt die nur mit wenigen Ausnahmen vor der 8. SSW).
(meine Ärztin schreibt die nur mit wenigen Ausnahmen vor der 8. SSW).
Bei einem med. Beschäftigungsverbot macht ein Arzt das auch vorher. Z.B. bei Risikoschwangerschaften ist das ganz und gar nicht unüblich, falls erforderlich.
Darum geht es aber ganz offensichtlich nicht bei der FS.
die nur mit wenigen Ausnahmen vor der 8. SSW)
??? erlegt sich ja auch schon im Mutterpasse auf einen MET/VET fest
Das ist doch aber bei der Fragestellerin nicht der Fall (und ich sagte doch, mit wenigen Ausnahmen). Bei einer normalen Schwangerschaft ohne Indikatoren, dass es eien Risikoschwangerschaft ist, wird damit gewartet, bis mindestens ein intakter Herzschlag darzustellen ist.
Als ich meinem AG von meiner Schwangerschaft erzählte, war ich gerade mal in der 5. Woche. Der hat mich direkt nach Hause geschickt "Morgen kommen Sie nochmal zur gefährdungsbeurteilung, dann gibts offiziell das BV. Die Bescheinigung reichen Sie nach, sobald sie die haben." Ich hatte erst 3 Wochen später den nächsten Termin bei der FA und hab die nur früher bekommen, weil ich meiner Hebamme das eher beiläufig erzählte und die sagte "Frau XY, Sie haben schon 2 Frühchen, das machen wir gleich."
Ich rede nicht von Mutterpass, sondern von der Bescheinigung über die Feststellung einer Schwangerschaft zur Vorlage beim Arbeitgeber. (Mutterpass gibts bei meiner Ärztin davn abgesehen auch erst nach der 8. SSW)
Die Bescheinigung reichen Sie nach, sobald sie die haben.
Habe ich etwas anderes geschrieben ?
Ja, du sagtest, bei der Fragestellerin gab es keinen Nachweis über die Schwangerschaft. Den hatte sie vermutlich schriftlich ganz einfach noch nicht. Das ändert aber nichts daran, dass die Schwangerschaft mitgeteilt wurde und eine müdliche Mitteilung absolut ausreicht und es damit keine Rechtsgrundlage gibt, auf der man ihr 2 Wochen den Lohn vorenthalten darf, wenn sie auf Anweisung ihrer Einrichtungsleitung ins Beschäftigungsverbot geschickt wurde und logischerweise nicht arbeiten war.
Ja, du sagtest, bei der Fragestelleri
JA, habe vor der 8.SSW mit vor dem 8. Woche vor der Entbindung gelesen/in Verbindung gebracht. Sorry
Wenn aber bereits ein Mutterpass vorliegt, muss eine Bescheinigung des Arztes auch ausreichend für den Arbeitgeber sein.
Das macht keinen Unterschied.
Meine Leitung ist sich wie so oft keiner Schuld bewusst und dass ich eine Bestätigung schicken müsste, war mir schon klar, das habe ich ja auch gemacht, als ich die dann hatte, aber meine Leitung hätte mir ruhig sagen können, dass ich erst das BV bekomme, wenn die Bestätigung da ist. Das hat sie mir verschwiegen.