Minijob und Mutterschaftsgeld?

2 Antworten

Während eines Beschäftigungsverbotes besteht ein Anspruch auf Mutterschaftslohn bis zum Beginn der Mutterschutzfrist – auch bei einem Minijob. Der Arbeitgeber erhält dafür eine nahezu komplette Erstattung. Das Verfahren beim folgenden Mutterschaftsgeld ist abhängig von der Art der Krankenversicherung.

Mutterschaftsgeld bekommt man nur im Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt). In der Zeit bekommst du auch keinen Verdienstausfall mehr.

Einfach die Krankenkasse fragen wie es in deinem Fall ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig