Muss sich ein Schüler nach Fehlen im Unterricht selbstständig über das informieren, was im Unterricht passiert ist, oder nicht?
Bitte nur mit Gesetzes- oder Erlassauschnitten begründen, bestenfalls aus Niedersachsen.
*informieren
Danke für die Antworten, aber es geht darum, dass der Lehrer in der vergangenen Stunde, in der ich nicht da war, angekündigt hat, dass wir ab nächster Stunde von zu Hause aus unterrichten. Und darüber habe ich mich bei Mitschülern informiert, aber sie wussten es nicht genau, weil der Lehrer es nicht genau sagte und dann standen wir mit paar anderen, die auch in der Stunde da waren, blöd vorm Raum.
4 Antworten
Wieso sollte er das nicht müssen? Die Alternative wäre, dass der Lehrer auf einem Schimmel dahergereitet kommt und die Zusammenfassung auf einem Silbertablett vorbeibringt XD
Etwas logisches wird nicht im Gesetz festgehalten, es steht dem Schüler frei nicht nachzufragen - aber dann gibt es halt bei Bedarf eine schlechte Benotung
Deine Ergänzung hat mit der Frage nichts zu tun. Anscheinend hat sich der Lehrer unklar ausgedrückt. Das ist aber ein völlig anderer Sachverhalt.
Natürlich muss sich ein Schüler selber darum kümmern, wie er den verpassten Stoff nachholen kann.
Du kannst natürlich den Lehrer fragen, aber nachlaufen muss er dir nicht.
Das sollte er tun. So oder so