Muss "neuer" Versicherungsnehmer bei Wechsel der Autoversicherung, Schäden die in der Vergangenheit reguliert wurden der neuen Versicherung melden?
Hey,
angenommen mein Vater hat für ein Auto eine Versicherung und ich habe einen Unfall damit verursacht und die Versicherung steigert den jährlichen Betrag, weil sie den Schaden reguliert haben. Was ist, wenn ich jetzt der Versicherungsnehmer (mit dem Auto) bei einer neuen Versicherung werde und mein Vater kündigt seine? Muss ich dann sagen oder schreiben, dass mit dem Auto in der Vergangenheit ein Unfall gebaut wurde und der Schaden reguliert wurde von einer anderen Versicherung oder nicht? Weil sogesehen ist es ja nicht mehr meine "Angelegenheit", weil nicht ich bei der alten Versicherung der Versicherungsnehmer war oder ist das nicht so.
Nur so ich hab weder ein Auto noch sonst was, ich interessiere mich mehr für sowelche Thematiken und wie die Rechtsgrundlage ist
Viele Grüße
4 Antworten
Wenn du erstmalig ein Fahrzeug auf deinen Namen anmeldest, interessiert den Versicherer überhaupt nicht, ob du einmal als Fahrer eines anderen Fahrzeugs, welches nicht über dich versichert war, einen Unfall verschuldet hattest.
Bei einem kompletten Neuantrag besteht einerseits die Möglichkeit der Rabattübertragung der Schadensfreiheitsrabatte durch z.B. deine Eltern, Geschwister oder Großeltern. Sofern also z.B. die Oma bereits seit zwei Jahren kein Auto mehr fährt, ist es ihr erlaubt, dir ihre Schadensfreiheitsrabatte zu übertragen. Du kannst dann die schadensfreien Jahre von ihr übernehmen, die du, vor dem Hintergrund deines Führerscheindatums, selbst hättest erfahren können.
Beispiel: Oma hatte 35 schadensfreie Jahre in der Haftpflicht, du hast aber erst seit 2014 den Führerschein, damit kannst du zehn schadensfreie Jahre übernehmen.
Sofern nichts davon zutrifft und keine Rabattübertragung machbar ist, beginnst du entweder als "unechter Fahranfänger", bekommst also zumindest drei schadensfreie Jahre anerkannt, wenn du mindestens drei Jahre den Führerschein hast, aber noch nie ein Auto selbst versichert hast. Oder du fängst eben als tatsächlicher Fahranfänger an, sofern du erst kürzlich den Führerschein gemacht hast. Dann empfehle ich immer alternativ, zu Beginn das Auto aus Kostengründen als Zweitwagen der Eltern anzumelden und zu versichern. Die Rabatte können sie dir später immer noch übertragen, wenn du schon ein paar Jahre unfallfrei fährst.
Der Unfall, den du aber mit einem geliehenen Auto verursacht haben solltest, geht immer zu Lasten des Versicherungsnehmers dieses besagten Fahrzeugs, nicht zu Lasten des Fahrers.
Good Luck!
Wie und an wen das Fahrzeug veräußert wird, spielt keine Rolle. Der Rabatt aufgrund schadenfeier Jahre bestimmt sich nach dem Versicherungsnehmer und nicht nach dem Fahrzeug.
Beim Versichererwechsel wird ja immer nach dem Vorversicherer gefragt. Dort kann er ja selbst nachfragen (Eine Abfrage nach der SF-Klasse erfolgt sowieso)
Nein. Da musst du gar nichts mitteilen.
Was wenn ich keine habe? Ich meine ich hatte vorher noch nie eine Autoversicherung. Ich starte dann wahrscheinlich bei 0?