Braucht man eine Krankmeldung wenn man nur 1 Tag fehlt?
Müsste ich da schon zum Arzt gehen oder nicht ? Im Internet steht ja das es gesetzlich erst nach 3 Tagen Verpflichtet ist, also wenn ich nur heute fehle und Montag wieder erscheinen würde. Wäre in einer Berufsvorbereitungs Maßnahme.
8 Antworten
Was wird dir denn von der Stelle mitgeteilt, bei der du dich heute Früh telefonisch abmelden musst (Sekretariat, Verwaltung, Vorgesetzter, Abteilung)? Du könntest dort doch einfach nachfragen, wie es gehandhabt wird. Das ist zumindest verlässlicher als eine Angabe eines anonymen GF-Users aus dem Internet.
Bei meiner vorhergehenden Arbeitsstelle war es so, dass man ab dem ersten Krankheitstag innerhalb von drei Tagen eine AU vorlegen musste.
Sowohl bei einer BVB, als auch bei einem AG kann man doch einfach nachfragen, wie es beim Maßnahmeträger, bzw. AG gehandhabt wird.
Das kommt auf deine vertragliche Vereinbarung an. Deshalb achau noch mal in deine Vertragsunterlagen, dort dürfte etwas zum Punkt Verhalten im Krankheitsfall aufgeführt sein. D.h. auch ab wann eine AU vorzulegen ist. Da weichen manche von der gesetzlichen Regelung ab und verlangen diese schon ab dem ersten Tag.
Da du dich ja eh telefonisch krankmelden musst, kannst du in dem Atemzug ja auch nachfragen, ob eine AU ab dem ersten Tag erforderlich ist.
Gruß
Kommt drauf an was vereinbart wurde. Manche verlangen es erst nach einer Woche, andere noch am selben Tag. Die Regel ist, das man am dritten Tag spätestens zum Arzt geht. Ruf bei der Maßnahme an und frag nach.
Es kommt immer darauf an wie dein Arbeitgeber das möchte und es in deinem Arbeitsvertrag steht, mein jetziger Arbeitgeber verlangt ab dem ersten Tag eine Bescheinigung, beim vorherigen musste ich erst ab dem vierten Tag eine bringen. Es ist also Unterschiedlich.