Muss man wenn man als Wahlhelfer bei einer Landtagswahl doch nicht teilnehmen kann, wirklich Geld bezahlen?
Wird das wirklich in der Praxis umgesetzt?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Das kommt auf den Verhinderungsgrund an, aber grundsätzlich Ja muss man. Man kann sogar auch ohne freiwillige Anmeldung dazu verpflichtet werden
Nein. Wenn du dich krank oder abwesend (z.B. Urlaub) meldest kann dir keiner was. Halt einfach absagen und gut.
Wenn es ein wichtiger nachvollziehbarer Grund ist passiert nichts!
Wenn es jedoch "vorsätzlich" geschieht um den Wahlablauf zu torpedieren bzw. zu erschweren, dann greift ggf. ein Strafgeld.
Ursusmaritimus
12.04.2022, 20:22
@sweetsilbergirl
Unfall, schwere Erkrankung von einem persönlich oder der Kinder, Krankenhauseinweisung des Partners usw.
Unbedingt gilt auch unerwartetes persönliches Ableben.....
Was ist denn in dem Fall ein wichtig nachvollziehbarer Grund?