Urlaubsperre wegen Landtagswahlen obwohl man sowieso nicht als Wahlhelfer fungieren kann?
Ich steh vor einem Dilemma. Ich habe (meines Wissens, weiß es erst morgen, wenn ich im Pc nachgucken kann) einen Urlaubstag genehmigt bekommen, um einen wichtigen Facharzttermin meines Sohnes (Autismus) wahrnehmen zu können, dessen Wartezeit lange ist.
Wenn er doch nicht genehmigt ist, kann man mir trotzdem Urlaub sperren? Ich pflege und betreue alleine eine Pflegepersonal (mein Sohn, Pflegegrad 3) und könnte sowieso nicht als Wahlhelfer fungieren. Muss ich den Termin dann tatsächlich absagen?
Bin im öffentlichen Dienst tätig.
3 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass der Urlaub bereits eingereicht/ geplant wurde als der Termin fest stand. In diesem Fall bei Ablehnung würde ich ein persönliches Gespräch mit der ablehnenden Person führen und auf die Besonderheit des Termins hinweisen und um Verständnis bitten.
So einfache geht das bei dir nicht selbst wen du eine Urlaubssperre bekommen würdest müssten sie dich für den Arztbesuch auch mit deinem Sohn Dan eben freistellen!
Verlange Dan eben als Ersatz das du freigestellt wirst das müssen die in deinem falle tun!
Wahlen sind doch am Sonntag, da ist doch sicher kein Arzttermin?
Irgendwie fehlt da ein bisschen der Kontext.
Jetzt ist es klarer, danke!
Ich fürchte, da bleibt Dir im Falle einer Ablehnung nur, mit Deiner*m Vorgesetzten zu sprechen; es ist ja kein Urlaub für Vergnügen, sondern ein spezieller Anlass.
Ob da ein Rechtsanspruch besteht, kann ich Dir leider nicht sagen.
Alles Gute!
Die ganze nächste Woche ist Urlaubsperre in meinem Betrieb wegen den Wahlen. Ich habe am Dienstag (meines Wissens genehmigten Urlaub), aber heute wurde angesprochen dass das wegen der Urlaubsperre nicht möglich wäre.