Muss man urlaubsgeld beim jobcenter bescheid geben?
Hallo leute guten abend. Mein Vater bezieht vorerst noch bis zum Rentenbeginn im kommenden Monat Bürgergeld für die Bedarfsgemeinschaft. Ich bin teil der bedarfsgemeinschaft, da ich im selben Haushalt lebe. Nun mache ich im moment eine Ausbildung und habe Urlaubsgeld erhalten in höhe von 380€. Müsste ich dies beim Jobcenter Bescheid geben und abgeben, oder kann ich das behalten?
4 Antworten
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Abgeben Nein, Bescheid geben Ja.
Es wird mit angerechnet.
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Zu den Mitwirkungspflichten gehört, jede Änderung in den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen unaufgefordert zu melden und entsprechende Nachweise in Kopie einzureichen.
Natürlich wird das Geld nicht ans Jobcenter gehen, wie auch deine Vergütung nicht ans Jobcenter geht, es wird aber wie Kindergeld entsprechend der SGB - ll Verordnungen bei der Berechnung deines Bedarfs berücksichtigt.
Durch das höhere Erwerbseinkommen bzw. Vergütung sollte auch dein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll entsprechend höher ausfallen.
Wenn Du noch unter 25 bist, gilt ja auch der seit Juli 2023 eingeführte erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze.
Darüber hinaus kommen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
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Natürlich musst du da Bescheid geben.
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Müsste ich dies beim Jobcenter Bescheid geben und abgeben, oder kann ich das behalten?
Wo kommt denn dieser Quark mit "abgeben" her, der hier immer wieder gefragt wird?
Das Geld hast du durch deine Arbeit/Ausbildung erwirtschaftet. Das gibst du nicht ab.
Das Urlaubsgeld ist ein Teil des Gesamteinkommens der Bedarfsgemeinschaft. Und die Bedarfsgemeinschaft ist verpflichtet, das Einkommen anzugeben. (Angeben ist NICHT Abgeben!)
Dass dann die vom Jobcenter bewilligten Leistungen vielleicht durch dieses Urlaubsgeld geringer ausfallen kann, wäre denkbar. Genaueres sagt euch der zuständige Sachbearbeiter.