Muss man seinen Doppelnamen den überall angeben, oder kann man mal den, und mal denn angeben?

5 Antworten

Beispiel - der Mann heisst Schneider und die Frau vor der Ehe Müller. Dann wählt die Frau bei der Ehe den Doppelnamen Müller-Schneider. Das bedeutet im Amtsjargon: Sie stellt ihren Nachnamen dem Namen des Ehemans "voraus".

Zukünftig darf die Ehefrau vollkommen legal jegliches Rechtsgeschäft unter folgenden Namen tätigen:

  • Müller
  • Schneider
  • Müller-Schneider

Bei der Kommunikation mit Behörden (Stadt, Landkreis, Bundesland, BRD) sollte aber IMMER der Doppelname angegeben werden, da die Ehefrau nach der Eheschliessung dort geführt wird als:

Irmgard Müller-Schneider, geborene Müller

Übrigens: War die Frau schon einmal verheiratet und hatte damals einen einfachen Namen, kann sie diesen tatsächlich behalten.

Beispiel:

Geboren: Irmgard Müller
Verheiratet: Irmgard Meier
Geschieden: Irmgard Meier - oder Irmgard Müller - das bleibt der Frau überlassen
Zum Zweiten Mla verheiratet: Will die Frau NICHT den Ehenamen des Mannes annehmen, so hat sie das Recht (muss, sich aber am Standesamt entscheiden), ob sie einen der beiden folgenden Namen annehmen wird:

Irmgard Müller-Schneider
Irmgard Meier-Schneider

Sprich: Sie kann ihren ersten Ehenamen mitnehmen, wenn sie will und diesen nicht nach der Scheidung abgelegt hat.

Das einzige was nicht funktioniert ist ein dreifacher Name:

Irmgard Müller-Meier-Schneider geht nicht! Dafür gibt es dann die Angabe "geborene Müller"

Jaaaaa ... die BRD und ihre Bürokratie ist schon was Feines :rotfl

P.S.: FRAU und MANN wurden hier nur Beispielhaft gewählt. Das vorbeschriebene gilt für ALLE in der BRD legalen Eheschliessungen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

29September23 
Beitragsersteller
 30.09.2023, 19:57

Sie Müller, der Mann Schneider, darf dann der Mann Schneider-Müller heißen, und sie dann Müller Schneider ? So wie die Kinder nur Müller ? Oder müssen die Kinder Müller-Schneider heißen, müßen Schneider aber nicht angeben ? Wie sieht es den für Österreich aus ?

0
Traveller5712  01.10.2023, 19:36
@29September23

Meine Antwort kam aus der eigenen Erfahrung heraus. Jetzt muss ich leider passen. Da solltest Du tatsächlich mal einen Standesbeamten näher interviewen.

0

Bei Behörden immer beide Namen angeben, ansonsten kannst du dich für einen entscheiden.

Also wenn Du einen Doppelnamen hast (Vorname, also mit Bindestrich), dann muss der bei offiziellen Sachen so angegeben werden. Nachname sowieso, bei eher unbedeutenden Sachen kann man aber beim Vornamen auch den nach dem Bindestrich mal weglassen oder man kürzt den Vornamen ab, also B. Mustermann, dann muss man nicht immer den ganzen Namen hinschreiben.

Na ja, bei wichtigen Dingen (persönliche Daten für Versicherungen oder den Arbeitgeber bei einem Job) sollte man den schon angeben. Sonst musst du nicht

Bei offiziellen Sachen sollte immer der vollständige Name angegeben werden. Bei inoffiziellen Sachen kannst du das machen wie du willst.