Muss man eine Krankmeldung einreichen wenn der Arbeitgeber keine will?

4 Antworten

Mittlerweile können/müssen die die au online bei der KK abholen.

Du brauchst gar nix mehr einreichen.

Du bekommst eigentlich nur noch ein Exemplar für dich, und sie darfst auf keinen Fall dem AG geben, da deine Diagnose draufsteht

Wenn im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nichts dazu geregelt ist, greift § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz. Demnach musst du bei mehr als 3 Tagen eine AU vom Arzt vorlegen können. Da seit Anfang letztem Jahr die eAU für Arbeitgeber verpflichtend ist, musst du somit spätestens am dritten Tag zum Arzt gehen, dich krankschreiben lassen und deinem Arbeitgeber das Anfangs- und Enddatum der AU mitteilen, damit er diese elektronisch bei der Krankenkasse abrufen kann.


CatChase744 
Fragesteller
 10.05.2024, 18:00

Hat es irgendwelche Konsequenzen wenn ich dem nicht nachkomme ? Oder ist das dann lediglich einfach nur "dumm gelaufen" ?

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HappyMe1984  10.05.2024, 18:01
@CatChase744

Das wäre dann unentschuldigtes Fehlen. Führt dazu, dass du für den Tag keine Entgeltfortzahlung erhältst, also eine Gehaltskürzung. Ebenfalls kann es zu einer Abmahnung und bei Wiederholung zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Also keine Lappalie!

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Ifm001  10.05.2024, 18:07
@HappyMe1984

Es geht darum, dass der Arbeitgeber auch nach den drei Tagen keine AU haben möchte, obwohl es diese gesetzliche Vorgaben gibt

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HappyMe1984  10.05.2024, 18:11
@Ifm001

Naja, wo kein Kläger, da kein Richter... Aber auf das Glatteis würde ich mich als Arbeitnehmerin nie begeben! Insbesondere dann nicht, wenn der Arbeitgeber das nur mündlich mitgeteilt hat - und das somit ganz easy leugnen kann...

Zudem ist es ja nun auch echt nicht viel verlangt, am dritten Tag einer Erkrankung mal fix den Hausarzt aufzusuchen und sich eine AU ausstellen zu lassen. Oder zumindest dort anzurufen, da die telefonische AU inzwischen ja auch fest verankert wurde. Oder sich zumindest entsprechende Apps herunterzuladen, einzurichten und sich für 3 Tage eine AU per Videosprechstunde zu holen, was ebenfalls inzwischen völlig legal und über die Krankenkasse abrechenbar ist...

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Ifm001  10.05.2024, 18:45
@HappyMe1984

Zudem ist es ja nun auch echt nicht viel verlangt,

Mal abgesehen davon, dass es durchaus Umstände gibt, bei denen das doch viel verlangt ist, geht es nicht darum.

Ich persönlich suche nach dem Sinn dieses Paragraphen, wo es doch scheinbar keinen Unterschied macht, ob der Arbeitgeber eine AU sofort, zum dritten Tag, zum zehnten Tag oder gar nicht verlangt. Man muss diesem Verlangen als Arbeitnehmer nachkommen (oder es übererfüllen) und für is.

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HappyMe1984  10.05.2024, 18:51
@Ifm001

Der Sinn dieser Regelung liegt darin, dass du als Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf die Fortzahlung deines Gehalts bei Krankheit hast, ohne dafür arbeiten gehen zu müssen. Somit hat wiederum dein Arbeitgeber auch ein Recht darauf, einen Nachweis darüber zu bekommen, dass du tatsächlich krank bist.

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Ifm001  10.05.2024, 19:11
@HappyMe1984

Oh man ... es geht um die gestzliche Drei-Tage-Vorgabe.Diese ändert rein gar nichts an dem Möglichkeiten des Einforderns eines Nachweises.

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HappyMe1984  10.05.2024, 19:12
@Ifm001

Ich glaube, es erschließt sich mir gerade echt nicht, worauf du hinaus willst bzw. woran genau du dich störst!

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Gesetzlich ist festgelegt, das man nach dem 3. Tag AU eine Bescheinigung brauch. Der AG kann sie ab dem Ersten Tag einfordern.

Wenn Du Montag wieder Arbeitsfähig bist ist also alles im gesetzlichen Rahmen.

Ganz davon abgesehen, der AG müßte sich deine ärztliche Bescheinigung ja selbst abrufen falls eine attestiert wurde.


CatChase744 
Fragesteller
 10.05.2024, 18:01

Ich bin seit Anfang der Woche schon krank, war aber am Mittwoch nochmal kurz arbeiten, daher müsste ich das Ganze wohl dann nachreichen.

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Maximilian112  10.05.2024, 18:08
@CatChase744

Wenn Dein Chef meint nur ab Montag ist doch alles gut.

Er muß das Ganze bezahlen und hat wohl auch Vertrauen zu dir.

Die erste Krankheit war doch am Mittwoch zu Ende. Heute neue Krankheit.

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CatChase744 
Fragesteller
 10.05.2024, 18:09
@Maximilian112

Theoretisch immer noch das selbe Leid, hat sich nach Mittwoch halt verschlimmert.

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Wenn im Arbeitsvertrag nichts anders geregelt ist, reicht es, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.