Muss man die Kündigungsfrist eines Fußballvereins einhalten, wenn der Verein bestimmten Kindern keinen Trainer mehr anbieten kann?
Mein Sohn ist seit ca. 4 Jahren Mitglied im lokalen Fußballverein.
Dieser Verein nimmt alle Kinder auf und hat kein Auswahlverfahren.
Zu Beginn hiess es, dass neue Kinder, die noch nicht so richtig fit sind, individuell gefördert werden.
Das passierte wegen Trainermangel aber nicht. So liefen die schwächeren Kinder mit und wurden bei Spielen gar nicht oder nur für eine Minute eingesetzt.
Die Gruppen wurden dadurch, dass jeder aufgenommen wurde so groß, dass sie gesplittet wurden. Die Guten waren immer vorne dabei, die Schwachen bekamen nur irgendwelche Graupen Trainer.
Dann wurde die Gruppe wegen Kündigung von Mitgliedern wieder zusammen gelegt, die schwachen Kinder wurden lustlos mitgezogen, kamen aber nie zum Zug, weder gab es die angekündigte Förderung, noch wurden sie eingesetzt, nur wenn Mangel war. Sie kamen aber immer brav zum Training.
Vor den Sommerferien wurde angekündigt, dass neue Trainer nun die Kinder besser fördern würden.
Ansonsten hätte man zum 30.6. kündigen können. Davon sahen die Eltern dann wegen der angeblichen Verbesserung nach den Ferien ab.
Stattdessen wurde nach den Ferien bekannt gegeben, dass man die Mannschaft nun in 3 Gruppen teilen würde. Die Gruppe mit den schwächeren Kindern habe bis zu den Herbstferien keinen Trainer, da man keinen bereitstellen könne.
Stattdessen wurden Neumitglieder bevorzugt, in die 2 besseren Gruppen zu kommen.
D.h. langjährige Mitglieder dürfen zwar zahlen aber weder trainieren, noch mitspielen, da die besseren Kinder bevorzugt werden, obwohl sie erst seit wenigen Monaten dabei sind.
Zudem könne es sein, dass man auch nach den Herbstferien keinen Trainer für die schwächeren Kinder habe und deren Mannschaft aufgelöst werden müsse.
Kündigungsfristen sind immer der 30.6. und 31.12.
Abgebucht wird für 6 Monate aber immer Anfang Oktober und Anfang April.
Und zwar der Halbjahresbeitrag plus die Kunstrasengebühr.
Mein Sohn dutfte seit Mitte September nicht mehr trainieren, deshalb habe ich zum nächst möglichen Zeitpunkt mit Hinweis auf die Trainersituation gekündigt.
Angenommen wurde die Kündigung regulär zum 31.12.
Abgebucht wurde am 1.10. für ein halbes Jahr, also bis zum 31.3., obwohl die Mitgliedschaft am 31.12. endet.
Frage: kann ich den Mitgliedsbeitrag für alles nach dem 31.12.22 zurückfordern?
Muss ich aktuell die Kunstrasenpauschale bezahlen obwohl mein Kind seit September nicht mehr spielen darf?
Muss ich, sollte es sich bewahrheiten, dass es auch nach den Herbstferien keinen Trainer für die "Ausschusskinder" gibt und deren Gruppe aufgelöst wird, überhaupt bis Ende Dezember trotz nicht erbrachter Leistung zahlen?
Wir fühlen uns ziemlich verarscht, da die Situation schon vor den Sommerferien bekannt war und man mit falschen Versprechungen die Kündigung zum 30.6. verhindert hat.
Nach den Ferien hat mein Sohn so gut wie nicht mehr trainieren dürfen.
Kann ich da was zurück fordern?
Er treibt jetzt woanders Sport, wo er individuell trainiert wird.
2 Antworten
Würde das in die Medien bringen. Ombudsstellen und Co. Rechtlich dürfte es schwer sein, aber Vereine leben von Publicity. Schlechte Publicity ist wirkungsvolle Drohung.
Du hast doch schon geschrieben:
Angenommen wurde die Kündigung regulär zum 31.12.
Dann muss natürlich nicht bis Ende März gezahlt werden. Offensichtlich waren die nicht in der Lage, die Kündigung zu berücksichtigen und den korrekten Betrag bis einschl. 31.12. abzubuchen.
Selbst tun sie vermutlich nichts - sie haben schließlich trotz Kündigungsbestätigung falsch eingezogen.
Dreizeiler schreiben unter Hinweis auf die bestätigte Kündigung zum 31.12.2022. Überzahltes Geld zurückfordern und Einziehungsermächtigung widerrufen.
Rechtlich ist es eindeutig: Lediglich, wenn es die verbindliche Zusage gab, dass es nach den Ferien einen neuen Trainer gibt, könnte man wegen Täuschung eine fristlose Kündigung mit gewissen Erfolgsaussichten versuchen, ansonsten wird die Luft dünn, es sei denn, man würde die schwachen Kinder explizit ausschließen, das wäre eine zur sofortigen Kündigung berechtigende Verweigerung von Leistungen, auf deren Inanspruchnahme jedes Mitglied ein Recht hat.
Aber: Bedenke die sportrechtliche Seite, möglicherweise wird Dein Kind wegen eines Wechsels außerhalb der Wechselfrist für den Spielbetrieb gesperrt.
Man schliesst ja die schwachen Kinder aus. Wieso sollte mein Kind gesperrt werden? Er kommt doch da eh nicht mehr dran. Er macht jetzt Kampfsport. Was ist mit der Abbuchung vom 1.10 mit Beiträgen bis zum 31.3. obwohl die Kündigung zum 31.12. ist. Müssen wir das bezahlen?
Wenn die Mitgliedschaft zum 31.12. endet, endet auch die Beitragspflicht zu diesem Zeitpunkt. Und die Spiel- und Jugendordnungen nehmen auf solche Fälle leider wenig Rücksicht, da kommt es bestenfalls auf den Zeitpunkt des letzten Spieleinsatzes an - so denn eine Sperrregel besteht, das ist verbands- und altersabhängig.
Er ist 12 und wurde das letzte Mal im August eingesetzt. Seit September hat er keinen Trainer mehr. Dennoch wurde im Oktober abgebucht bis März.
Müssen wir denn nach dem 31.12. noch die Monate Januar bis März bezahlen, obwohl zum 31.12. die Kündigung angekommen wurde?