Muss man Bildungskarenz zurückzahlen wenn man abbricht?
ich mache momentan eine ausbildung und bin in Bildungskarenz, jedoch muss ich aus familiären Gründen abbrechen, muss ich den bisher gezahlten Betrag zurückzahlen?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Musstest du etwas zurückzahlen, hab nämlich folgendes auf der WIFI Burgenland Seite gelesen: "Normalerweise muss man bei vorzeitigem Abbruch der Bildungskarenz (= vor Ablauf der Mindestdauer von 2 Monaten) bzw. Bildungsteilzeit (= vor Ablauf der Mindestdauer von 4 Monaten) das erhaltende Weiterbildungsgeld an das AMS zurückzahlen."
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wikinger66/1444750150_nmmslarge.jpg?v=1444750150000)
Hier kannst du alles nachlesen:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/bildungskarenz-oesterreich
![](https://images.gutefrage.net/media/user/qugart/1476264417933_nmmslarge__45_45_810_810_6d2af0996fb46eb206f6109b813bba55.jpg?v=1476264418000)
Ich an deiner Stelle würde da mal beim AMS nachfragen.