Bafög zurückzahlen nach abbruch der Ausbildung?
Wie ist es, wenn man eine Ausbildung abbricht, weil man merkt, dass es nichts für einen ist – muss man dann das bereits erhaltene Bafög zurückzahlen? (NRW)
4 Antworten
Schülerbafög muss nicht zurück gezahlt werden, auch nach Abbruch nicht.
Es sei denn es würde nach dem Abbruch trotz unverzüglicher Meldung weiter Bafög - gezahlt, dann müsste natürlich das zuviel gezahlte Bafög - zurück gezahlt werden.
Wenn es sich bei der Ausbildung um ein Studium gehandelt hat, musst du die 50% zurückzahlen.
Bei BAföG für (Berufs-)Schüler musst du nichts zurückzahlen.
Was passiert mit BAföG wenn man Ausbildung abbricht?
Zur Förderungsart (§ 17 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) Nach einem erstmaligen Wechsel/Abbruch aus wichtigem Grund bleibt die Förderungsart stets unverändert.
https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/ausbildungsabbruch-und-fachrichtungswechsel/ausbildungsabbruch-und-fachrichtungswechsel_node.html#:~:text=Zur Förderungsart (§ 17 Abs,bleibt die Förderungsart stets unverändert.
Jop aber es gibt Kredit und 50% Erlass.