Bafög zurückzahlen nach abbruch der Ausbildung?

4 Antworten

Schülerbafög muss nicht zurück gezahlt werden, auch nach Abbruch nicht.

Es sei denn es würde nach dem Abbruch trotz unverzüglicher Meldung weiter Bafög - gezahlt, dann müsste natürlich das zuviel gezahlte Bafög - zurück gezahlt werden.

Wenn es sich bei der Ausbildung um ein Studium gehandelt hat, musst du die 50% zurückzahlen.

Bei BAföG für (Berufs-)Schüler musst du nichts zurückzahlen.

Jop aber es gibt Kredit und 50% Erlass.