Muss man bei der Abschlussprüfung zur Bankkauffrau nochmals ein Führungszeugnis vorlegen?
Ich bin in der Lehre zur Bankkauffrau und hatte aufgrund einer chronischen Erkrankung einen längeren Ausfall. In dieser Zeit habe ich den größten Fehler meines Lebens gemacht- eine Straftat begangen die mit 2 Jahren Gefängnis zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde. Ich frage mich nun, ob man vor der Abschlussprüfung ein Führungszeugnis vorlegen muss, weil ich in diesem Fall meine Ausbildung höchstwahrscheinlich "umsonst" beende. Ich danke für jede Rückmeldung.
4 Antworten
Für die Prüfung dürfte das egal sein. Aber bei Bewerbungen um Jobs wird das immer wieder nötig werden. Und wird somit auch höchstwahrscheinlich immer wieder dazu führen, dass man dich nicht einstellt.
Dennoch, mach die Prüfung, wenn du so gut wie fertig bist. Der erfolgreich bestandene Abschluss kommt im Lebenslauf auf jeden Fall besser an als ein Abbruch. Aber freunde dich schon mal mit dem Gedanken an, dich jetzt schon um eine andere Ausbildung zu bewerben, bei der eine solche Vorstrafe nicht so sehr "reinhaut" wie in diesem Beruf.
Zur Prüfung nicht, aber wenn du einen Job in der Branche willst. Viel Glück!
Das musste ich als Beamter in der Justiz vorlegen, da hätte man mit der Strafe massive Probleme. Aber bei einer Abschlussprüfung für den Beruf des Bankaufmannes kann ich mir das nicht vorstellen..
Ich habe noch nie gehört, dass man ein Führungszeugnis für die Prüfung braucht.