Lehramt mit Vorstrafe. Erweiterter Führungszeugnis?

3 Antworten

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis#Erweitertes_F%C3%BChrungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (Aufzählung in § 32 Absatz 5 BZRG, z. B. exhibitionistische Handlungen, Verbreitung pornographischer Schriften, Menschenhandel).

Weiter gilt (im selben Artikel)

Keinen Eingang in das Führungszeugnis finden beispielsweise folgende Bundeszentralregistereinträge:
...
Strafen, die nicht höher als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG), wenn im Bundeszentralregister sonst keine weiteren Strafen eingetragen sind

Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat und findet daher keinen Eingang in Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis. Ich würde mir daher keine Sorgen machen.

wurde mit 30 Überstunden verurteilt.

Du meinst wohl Sozialstunden. Die stehen in keinem Führungszeugnis, und sind möglicherweise auch dort schon gelöscht, sofern er schon älter als 24 ist.

Bussgelder stehen nicht im Bundeszentralregister und somit ebenfalls nicht in Führungszeugnissen.

Nachzulesen hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/

Da wird nichts drin stehen.

Seine Strafe steht höchstens im Erziehungsregister. Und daraus müsste man einen eigenen Auszug beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung