Lehramt mit Vorstrafe. Erweiterter Führungszeugnis?
Mein Freund studiert derzeit auf Mathematik und Physik auf Lehramt. Doch für die Verbeamtung wird von ihm ein erweiterter Führungszeugnis verlangt. Er hat in der Jugend (11 Jahre her) Betrug begangen, und zahlte die Strafe in Höhe von 800€ zurück, indem er dies dem Gericht vorschlug. Er schlug das dem Gericht vor. Er wurde mit 30 Überstunden verurteilt. Doch zuvor wurde er wegen Ordnungswidrigkeiten verurteilt, weil er die Schule schwänzte. Daseist mittlerweile 11–13 Jahre her. Die Frage ist, ob solche Einträge im erweiterten Führungszeugnis enthalten sind. Bis zu seinem Abschluss dauert es noch 2 Jahre. Im Internet fanden wir heraus, dass alles ab 90 Tagessätzen gespeichert werden. Davon ist uns nichts bekannt.
3 Antworten
https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis#Erweitertes_F%C3%BChrungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (Aufzählung in § 32 Absatz 5 BZRG, z. B. exhibitionistische Handlungen, Verbreitung pornographischer Schriften, Menschenhandel).
Weiter gilt (im selben Artikel)
Keinen Eingang in das Führungszeugnis finden beispielsweise folgende Bundeszentralregistereinträge:
...
Strafen, die nicht höher als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG), wenn im Bundeszentralregister sonst keine weiteren Strafen eingetragen sind
Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat und findet daher keinen Eingang in Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis. Ich würde mir daher keine Sorgen machen.
wurde mit 30 Überstunden verurteilt.
Du meinst wohl Sozialstunden. Die stehen in keinem Führungszeugnis, und sind möglicherweise auch dort schon gelöscht, sofern er schon älter als 24 ist.
Bussgelder stehen nicht im Bundeszentralregister und somit ebenfalls nicht in Führungszeugnissen.
Nachzulesen hier:
Seine Strafe steht höchstens im Erziehungsregister. Und daraus müsste man einen eigenen Auszug beantragen.