EBay Kleinanzeigen Verkäufe und Probleme?

7 Antworten

Nee, hast alles richtig gemacht. Du hast das Bild nur reserviert und das Geld gleich zurück geschickt. Du hast dem Verkauf noch gar nicht zugestimmt (vielleicht hättest du ihr nicht deine Daten vorher schon geben sollen,das mach ich grundsätzlich erst, wenn ich mir 100pro mit der anderen Person einig bin).

Grundsätzlich sind Privatkäufe rechtlich immer etwas ne grau Zone. Dabei können beide Seiten auf die Nase fallen und es gibt wenig bis kaum Konsequenzen. Klar, bei dir geht es sicher um nen höheren Betrag, aber was will sie machen? Dich anzeigen, weil du einem Verkauf nicht zugestimmt hast? ;p


Newwoman1990 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:16

Ja, man kann auf Zivil Ebene anklagen, wenn ich dann verliere wird das extrem teuer für mich

Eine Anzeige ist etwas, dass strafrechtlich relevant ist. Hier sehe ich weniger ein Problem.

Viel interessanter wird für dich die zivilrechtliche Ebene sein. Die Frage ist, ob durch euer Gespräch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Beispielsweise ist fraglich, ob durch die Reservierung allein ein Kaufvertrag zu bejahen ist. Eigentlich dient eine Reservierung beispielsweise dem Zweck, dem Interessenten Bedenkzeit zu geben.

Anders könnte es aussehen, wenn ihr euch beim Preis einig wart und du zugesagt hast. Wenn du dann nicht lieferst, dann kann sich die Frage stellen, ob du Schadensersatz zahlen musst.

Ich würde mich mit der Kaufinteressentin in Verbindung setzen. Generell sei dir gesagt, dass das ein extrem kostspieliger Schachzug von dir gewesen sein könnte.

Nein hast alles richtig gemacht. Hab am besten n'en Nachweis das sie das Geld erhalten hat.

Sie kann. Allerdings sind die Aussichten auf Erfolg eher sehr klein, da eine Reservierung noch keinen rechtsverbindlichen Kaufvertrag darstellt.


Newwoman1990 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 11:51

Ich war auch betrunken an dem Tag als ich ihr zusagte sie kann es abholen kommen oder ich versende es ihr. Ich hatte sogar geschrieben ich reserviere es und habe ihren vor und Zunamen erwähnt dabei. Mein Paypal Konto habe ich jetzt gelöscht, damit sie mir nicht nochmal Geld überweist.

Anonym83829  28.09.2024, 11:56
@Newwoman1990

Das wäre wichtig für die Frage gewesen... Dann ist da eindeutig ein Kaufvertrag zustande gekommen und du musst liefern, sonst hat die wirklich Schadensersatzansprüche. Da ist es auch unerheblich, ob du besoffen warst!

sumpfbub  28.09.2024, 12:00
@Anonym83829

Korrekt. Es stellt sich dann nur die Frage, ob sie das auch nachweisen könnte. Sollte diese Aussage telefonisch ohne Zuhörer getroffen worden sein, wird es schwierig.

Anonym83829  28.09.2024, 12:02
@sumpfbub

Lies doch erstmal seinen Kommentar vernünftig, bevor du deinen Senf dazu gibst! Da er es schriftlich per Chat gemacht hat, ist das natürlich ganz easy nachweisbar.

sumpfbub  28.09.2024, 12:18
@Anonym83829

"Ich habe auf kleinanzeigen ein Bild verkauft bzw. Es gab schon eine Interessentin. Ich sagte ihr zu dass ich es für sie reserviere." Wo steht da etwas von Chat?

Die Wahrscheinlichkeit ist gegeben, dass es ausschließlich in schriftlicher Form abgelaufen ist. Es ist allerdings auch denkbar, dass sie die Nummern ausgetauscht haben und der weitere Verlauf mündlich ablief. Bisher sehe ich hier nirgends das Gegenteil.

Du interpretierst, weil es für Dich vermutlich undenkbar ist, dass zwei Fremde miteinander telefonieren und automatisch gilt das dann auch für den Rest der Welt. Dem ist längst nicht so. Ich bin auch im Netz aktiv und gelegentlich kommt es dennoch zu telefonischem oder persönlichen Austausch.

Ich erkläre nicht kategorisch, dass es so war: "Es stellt sich dann nur die Frage, ob..." Kannst Du anhand seiner Frage zweifelsfrei nachweisen, dass Deine Annahme korrekt ist?

Kommt drauf an. Wenn ihr euch einig wart, habt ihr quasi einen Kaufvertrag geschlossen. Der ist für dich bindend. Ob sie sich deswegen einen Anwalt nimmt, ist fraglich.