Muss ich Unterhalt für die Frau bezahlen (Österreich)?

4 Antworten

Nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater für die Kosten der Entbindung als auch für den Unterhalt der ledigen Mutter für die ersten sechs Wochen nach der Geburt aufkommen.
Abgezogen werden die durch die Sozialversicherung gedeckten Leistungen. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft durch Anerkenntnis oder Urteil festgestellt ist.
Wird der Betrag nicht freiwillig bezahlt, kann er mittels Klage bei dem für den Wohnort des Vaters zuständigen Bezirksgericht geltend gemacht werden. Dieser Unterhaltsanspruch verjährt drei Jahre nach der Geburt des Kindes.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/lebensgemeinschaften/Seite.580009.html#partner

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Hey!

Auch wenn das Kind nicht geplant war, so hat auch bei einem ONS der Vater des Kindes vor dem Gesetz alle üblichen Pflichten, wie z.B. Kindesunterhalt. Denn rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied, ob das Kind in einer Beziehung oder bei einem One Night Stand gezeugt wurde.

Quelle: Google (der Link wurde gesperrt).

lg

Woher ich das weiß:Recherche

Wo ist jetzt das Problem sich nicht als Vater bekennen zu wollen - ein Gentest behoerdlich angeordnet kann Klarheit bringen - ein gemeinsames Kind ist eine Bereicherung fuer beide.

Wenn es nicht das eigene Kind ist, stellst du dir die Frage auf Treue und ob sie die richtige ist, bei haeufig wechselnden Partnern ...