Unterhalt an Ehepartner, wer bezahlt?

4 Antworten

Lieber Mitmensch, dazu ist von ihnen dargestellte Sachverhalt zu wenig mit Informationen unterfüttert, als dass hier 'kurz' eine zufriedenstellende Antwort erhalten könnten.

Sie kommen nicht umhin einen Anwalt für Familienrecht damit zu betrauen und der wird als Lotse durch das Verfahren begleiten.

Alles andere ist unredlich und unseriös, damit gewinnen Sie keine Blumen. Es wird, eine Reise von einem Jahr werden (solange dauert die gesetzlich vorgeschriebene Trennungszeit und kann sogar, wenn wie in Ihrem Fall die Partnerin nicht mitzieht nochmal um drei Jahre, also insgesamt 4 Jahre, andauern.

Bedenken Sie zudem, Sie als Erwachsener leben mit der Kindsmutter nicht mehr zusammen, sollten aber im Interesse des gemeinsamen Kindes darum bemüht sein die rechtlichen Dinge so gut wie möglich regeln unter Einbindung der jeweiligen Anwälte (der von ihnen und der der Kindesmutter!).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wende dich an einen Anwalt, den wirst du sowieso brauchen. Der kann prüfen, ob du ggf. Anspruch auf Trennungsunterhalt hast. Wird wohl, wenn überhaupt nur ein paar Euro sein.

Kindesunterhalt zahlen wirst du müssen, wenn das Kind bei ihr lebt. Ggf. fordert sie, wenn sie derzeit nicht arbeitet, Betreuungsunterhalt, bis das Kind max. 3 Jahre alt ist. Oder, falls behindert, auch darüber hinaus.

Die Scheidung kann man nach dem Gesetz erst dann einreichen, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben.

Grundsätzlich musst Du für deine Frau keinen Unterhalt zahlen, wenn Dein Einkommen nach Abzug des Kindesunterhalts geringer ist als das Einkommen Deiner Frau. Allerdings kann es sein, dass bei Deiner Frau nur ein Teil des Einkommens angerechnet wird. Denn mit einem Kind unter 3 Jahren muss sie eigentlich gar nicht arbeiten gehen. Tut sie es dennoch, so bleibt eben ein Teil anrechnungsfrei. Wie viel das ist, lässt sich nicht generell sagen, sondern hängt vom Einzelfall ab. Rechnet man bei deiner Frau nur einen Teil des Einkommens an, kann es sein, dass dein Einkommen wieder höher ist als das Einkommen deiner Frau.

Ehegattenunterhalt muss nur gezahlt werden, wenn ein Partner aus Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder extrem wenig verdient.


Nico345612 
Beitragsersteller
 22.10.2024, 00:08

Also würde das in unserem falle nicht zutreffen?

Kugelflitz  22.10.2024, 07:40
@Nico345612

Wenn ihr beide voll arbeitet, dann nicht, nein. Gibt ja keinerlei Grund, es muss ja nichts ausgeglichen werden.