Muss ich Schwiegereltern erlauben mein Kind zu sehen?
Hallo, ich bin seit 6,5 Jahren mit meinem Freund zusammen und wir erwarten ein kleines Wunder. Meine Schwiegereltern sind die Hölle. Von Anfang an versuchten sie uns auseinander zu bringen, sämtliche Gespräche sind gescheitert. Ich war bisher immer freundlich, doch letzte Woche konnte ich nicht mehr und habe mit meiner SCHWIMU geredet das sie endlich aufhören soll sich in unsere Beziehung einzumischen und mich schlecht zu reden. Das führte zu nem großen Streit zwischen ihr und mir, woraufhin sie mir Hofverbot erteilt hat. Mein Freund steht was das betrifft auf meiner Seite, dass sie endlich Ruhe geben soll und das sie unsere Beziehung nichts angeht. Sie waren schlechte Eltern, haben meinen Freund geschlagen und bei jeder Gelegenheit nieder gemacht. Er ist nichts, er kann nichts, er weiß nichts. Nun bin ich als Mutter zu dem Entschluss gekommen, dass ich mein Kind nicht in die Obhut dieser Menschen geben will, habe ich ihr auch so gesagt. Ich möchte nicht das mein Kind von denen beeinflusst wird oder sogar (wie mein freund) geschlagen und nieder gemacht wird. Jetzt droht sie mir mit einem Anwalt. Ich kann einfach nicht mehr. Unsere Beziehung läuft perfekt, wir streiten uns nur Ihretwegen weil sie nicht ihre Klappe halten kann.
Darf ich ihr und dem Rest der Familie den Kontakt zu unserm Kind verbieten?
8 Antworten
Ihr habt sicher das elterliche Sorgerecht.
- Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge (§ 1626 Abs. 1 BGB) und die Vertretung des Kindes in persönlichen Angelegenheiten und in Vermögensangelegenheiten (gesetzliche Vertretung, § 1629 Abs. 1 BGB).
- Ihr bestimmt Erziehung (§ 1631 Abs.1 BGB), Beaufsichtigung (§ 1631 Abs.1 BGB),Aufenthalt (§ 1631 Abs.1 BGB),
Aber mit den Großeltern ist das so eine Sache, das Umgangsrecht für Grosseltern darf nicht grundlos eingeschränkt werden . Hat das Kind regelmässigen Kontakt zu seinen Großeltern, so kann weder Mutter, noch Vater den Umgang ohne ersichtlichen Grund untersagen.
Es ist zu beachten, dass der Umgang dem Wohl des Kindes dienen muss und deshalb kann er unter Umständen verweigert werden, wenn die familiäre Gesamtsituation die Entwicklung des Enkels gefährdet. Wenn Ihr ein Umgangsverbot aussprecht, müssen die Großeltern nachweisen, dass das Enkelkind von dem Kontakt profitiert (§ 1626 Abs. 3 BGB)-
Ein Gericht prüft dann immer die Gesamtsituation der Familie und untersucht dabei auch, ob ein gestörtes Verhältnis der Erwachsenen sich negativ auf das Kind auswirkt. Findet der Besuch in einer konfliktreichen Atmosphäre statt, innerhalb derer sich die Erwachsenen streiten, ist anzunehmen, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Ebenso untersagt das Gericht einen Kontakt, wenn das Kind in einen Loyalitätskonflikt gerät, das heißt, wenn das Kind durch negative Äußerungen beeinflusst wird.
Danke :) meine größte Angst ist einfach, dass sie mein Kind auch schlagen weil dann kann ich für nichts garantieren. Oder das sie (wenn der Wurm dann Größer ist) mich bei ihm schlecht reden
Nach § 1685 BGB haben Verwandte nicht per se ein Recht auf Umgang mit dem Kind, Umgangsrechte der Großeltern sowie anderer Verwandter und sonstigen Bezugspersonen bestehen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen.
Nur wenn die Gesamtumstände des Einzelfalls den Umgang für das Kind sinnvoll erscheinen lassen (dem Wohl des Kindes dient), kann das Umgangsrecht vor dem Familiengericht erfolgreich durchgesetzt werden.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
ja, auch Großeltern haben ein Umgangsrecht.
aber nirgends steht wie das genau auszusehen hat. ob jetzt einmal pro Woche 5min.. oder täglich 1h. das konnen die Eltern entscheiden.
und niemals ohne Aufsicht.
Wird den Großeltern der Umgang mit den Enkelkindern durch die Eltern verwehrt, können sie zur Klage greifen und das Umgangsrecht gerichtlich erwirken. Hierbei prüft das Familiengericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zunächst, ob der Kontakt zu den Großeltern im Sinne des Kindes ist (vgl. § 1626 Abs. 3 BGB).
https://www.unterhalt.net/sorgerecht/umgangsrecht-grosseltern/#google_vignette
Lies dir das mal sehr gut durch. Diese Art von Gerosseltern werden scheitern vor Gericht - sofern alles stimmt hier, was du schreibst. Davon gehe ich aus. Diese Menschen drohen mit Anwalt. ja und? Die müssen diesen beauftragen, die müssen diesen bezahlen und es wird sich ewig hinziehen, bis überhaupt da ein Urteil gefällt wird. Es ist ein Eingeständnis, dass man seine Rechte davonschwimmen sieht - wenn die dir drohen mit Anwalt....ein toller Trick.
So wie der oben geschrieben hat, es wird nichts produktives bei rumkommen, 1 Stunde sehen unter Aufsicht.! Sowas vielleicht....
Hauptsache! dein Mann ist an DEINER Seite.!
Danke für deinen Rat 🥰Das Problem ist nur, das mein Freund seine Kindheit niemals offen legen würde vor Gericht. Er denkt, dass das okay war was seine Eltern getan haben, weil es ja Familie ist.
du bist auch noch da....
Mach dich schlau, und lies erstmal alles da durch. Google unter diesen Stichworten weiter im Internet. Für mich sieht es jetzt nicht so aus, als ob diese Art von Grosseltern die finanziellen Mittel haben für einen Anwalt.
Es ist ja nicht falsch, sich jetzt schon über das schlimmste Szenario Gedanken zu machen. Das musst du auch , um vorbereitet zu sein. Rain rational betrachtet, kann ich mir aber nicht vorstellen, das widerrum die Grosseltern Lust haben, ihre Familiengeschichte vor einem Richter zu sehen. Das was dein Freund nicht will, wollen die vermutlich auch nicht - vielleicht wäre es gut, sich vorzubereiten, aber gleichzeitig, dass du dich beruhigt.......
Und unten der Pharmaengel: absolut richtig, was der schreibt! Zeugen, Chatverlaufe sammeln. Nur Beweise zählen, sonst nichts. Und Beweise ist nicht das, was ihr euch gegenseitig an den Kopf knallt - das ist NICHTS. Leider muss man sagen - auf der einen Seite leider........
finanziell können sie es sich leisten, sie sind beide Lehrer. Traurig aber wahr. Dingfeste chatveräufe gibt es leider nicht, weil sie das immer mündlich gesagt haben. Die einzige die uns unterstützt wäre seine Oma mütterlicher seits. Wenn das wirklich vor Gericht kommen wpede, würden sie eh alles abstreiten und mich wieder als die böse dastehen lassen.
Grosseltern haben nicht einfach so ein Umgangsrecht,
Das können sie nur erstreiten, wenn eine innige Bindung zum Kind besteht. Zudem muss das Umgangsrecht dem Kindeswohl dienen.
Das ist hier alles nicht gegeben.