Muss ich Miete zahlen als 18 Schülerin?
Hii Leute, ich bin 18 Jahre alt, Schülerin einer FOS und meine Eltern sind getrennt.
ich lebe bei meiner Mutter, weswegen sie mir kein Unterhalt zahlt, aber da gibt es doch das Naturalunterhalt, welches sie immernoch leisten muss oder?
Mein Vater zahlt jedoch schon noch Unterhalt.
Problem ist jetzt, dass meine Familienhilfe Miete verlangt von mir, weswegen meine Mutter mein Kindergeld bekommt (obwohl der Anwalt gesagt hat, ich soll’s bekommen).
Gerade habe ich erfahren von einer bekannten, dass ich eigentlich keine Miete zahlen muss, weil ich noch Schülerin bin und meine Mutter auch Unterhaltspflichtig ist.
stimmt das bzw kennt sich da jemand aus?
5 Antworten
Es ist schon ein Weilchen her, aber als mein nichtehelicher Sohn Volljährig wurde war es so: Der Unterhalt richtet sich sich ab 18 nicht mehr nach der Düsseldorfer Tabelle sondern nach dem Bedarf des "Kindes". Diesen Bedarf müssen beide Elternteil zu gleichen Teilen tragen. Wohnt das Kind bei einem Elternteil ist sein Teil des Unterhalts nicht durch Kost und Logie abgegolten sondern muss unabhängig davon gezahlt werden. Aber wende Dich doch ans Jugendamt, da wird man das wissen und sich auch darum kümmern.
Mit 18 sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.
Dein Bedarf ergibt sich aus dem unterhaltsrechtlichen Nettoeinkommen Beider.
Da deine Mutter wegen des Bürgergeldes nicht leistungsfähig ist, zahlt dein Vater alleine. Das Kindergeld wird ab 18 voll auf de Bedarf angerechnet.
Dein Vater zahlt dir den Unterhat direkt, das Kindergeld geht auf das Konto deiner Mutter, da du noch Zuhause wohnst.
Rein rechnerisch betrachtet sind beide Summen für deinen gesamten Bedarf anzusetzen. Es handelt sich also nicht um dein Taschengeld, sondern das Geld ist für dein Leben gedacht, also Miete, Essen, Versicherungen usw.
Wer in dem Zusammenhang nun die Familienhilfe sein soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Und warum von der Seite Miete verlangt wird.
Denn die Miete bekommt deine Mutter ja über das Amt gezahlt, aber eben auch anteilig für dich. Wobei du mit Unterhalt und Kindergeld aus den Zahlungen ganz oder teilweise rausfällst, da du ja eigenes Einkommen in Form von Kindergeld und Unterhalt erhältst.
Du kannst also deinen Bedarf ganz oder teilweise decken, so dass du bei den Bürgergeldzahlungen nicht oder nicht voll mehr zu berücksichtigen bist. Das hat im weitesten Sinne natürlich was mit Miete zu tun, aber eben auch mit deinen eigenen Lebenserhaltungskosten.
Ganz klar, wenn du in einem elterlichen Haushalt wohnst, steht diesem Elternteil auch das Kindergeld zu!
Der Unterhalt, den dein Vater zahlt, kann an dich gezahlt werden. Das ist aber nicht dein Taschengeld sondern muß für deinen Unterhalt verwendet werden. Ggfs. musst du von diesem Unterhalt noch Geld an die Mutter zahlen (für wohnen oder essen).
Was ist das für eine Familienhilfe? Was bedeutet "verlangt"? Was hat deine Mutter für ein Einkommen? Berufstätig oder Bürgegeld o.ä.? Bei Bürgergeld wird das Kindergeld der Mutter als Einkommen zugerechnet.
Es wird sicherlich keine Miete verlangt sondern ggfs. Kostenbeteiligung im Rahmen der Möglichkeiten.
Kindergeld ist eine Leistung, die den Eltern zusteht. Nur wenn du ausgezogen bist und Ü18, dann könntest du das Kindergeld für dich beanspruchen.
Ok, dann hat deine Mutter überhaupt keine Möglichkeiten. U.U. bekommst Sie auch noch Geld für dich bzw. deine Anteil an den Wohnkosten. Das Kindergeld wird ihr oder auch dir für den Bedarf angerechnet. Ebenso wird der Unterhalt, den dein Vater an dich zahlt, angerechnet, damit musst du deinen Anteil des Unterhaltes (Essen, wohnen etc.) tragen. Das bedeutet, ja du musst Geld an die Mutter geben.
Die Miete muß gezahlt werden, die Nebenkosten, Essen und was man so braucht. Dafür muß ein bestimmter Betrag da sein und das "Amt" rechnet genau, wieviel sie zahlen und wieviel man sonst noch hat.
Bürgergeld ist Existenzminimum.
Beide Elternteile sind dir unterhaltspflichtig - mit Naturalunterhalt oder Geldleistung.
Unterhalt und Kindergeld stehen demjenigen zu, der Miete, Strom, Heizung, Essen, Kleidung, Schulmaterial für dich zahlt. In deinem Fall also deiner Mutter.
Dafür musst du keine Miete zahlen, höchstens ein Kostgeld, wenn du Einkommen hast.
Solange du noch in der Ausbildung bist, ist auch deine Mutter unterhaltspflichtig.
Sie bekommt Bürgergeld