Müssen Eltern in der Ausbildung unterhalt zahlen?
Moin ich bin 18 und fange bald meine Ausbildung an netto wahrscheinlich 800€ ich wohne bei meiner Mutter und Stiefvater mein Vater der nicht bei mir wohnt zahlt unterhalt. Meine frage ist ob er das weiterhin zahlen muss wenn ich in der ausbildung bin weil ich im Internet gelesen habe das es so ist. Meine Mutter zahlt mir kein Unterhalt ist das in Ordnung? Ich habe bei dem Thema keine Ahnung .
meine Mutter gibt mir auch kein Kindergeld
4 Antworten
Solange du dich in Ausbildung befindest, ist dein Vater weiterhin Unterhaltspflichtig dir gegenüber.
Ähm, das Auszubildendeneinkommen wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Da die FS keinen eigenen Haushalt hat, sondern noch bei der Mutter wohnt, wird sich der zu zahlende Unterhalt des Vaters sehr in Grenzen halten.
Hier kannst du alles zum Thema nachlesen: https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt-ausbildung/
Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind bestehen, bis das Kind die erste Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Sie sind also auch während der Ausbildung ganz normal Unterhaltspflichtig.
Meine Mutter zahlt mir kein Unterhalt ist das in Ordnung?
Ja, denn sie erfüllt ihre Unterhaltspflicht, indem sie Dich bei ihr wohnen lässt und ich denke mal Dich auch versorgt (Essen usw.).
Statt Unterhalt zu zahlen, stellt sie Dir Kost&Logis zur Verfügung.
Rein rechtlich darfst Du ab 18 verlangen, dass auch sie den Unterhalt auszahlt, aber dann hast Du natürlich keinen Anspruch mehr auf Kost&Logis.
Das wäre nur sinnvoll, wenn Du alleine wohnen wolltest.
Nur der elterliche Unterhalt für einen außerhalb des Elternhauses lebenden Auszubildenden begrenzt sich gemäß Düsseldorfer Tabelle regelmäßig auf 930 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes:
Volljährige KinderFür volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag ab dem 01.01.2023 abweichend von den Tabellenwerten 930 Euro (860 Euro bis 31.12.2022) monatlich.
Wobei das Einkommen des FS bis auf einen Freibetrag von 90 Euro darauf anzurechnen wäre.
Nur der elterliche Unterhalt für einen außerhalb des Elternhauses lebenden Auszubildenden begrenzt sich gemäß Düsseldorfer Tabelle regelmäßig auf 930 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes:
Glückwunsch?...
Ich habe nie irgendetwas von irgendeiner "Begrenzung" geschrieben.
Bitte lies ordentlich bevor Du kommentierst, danke...
Deine Mutter leistet dir dann schon Unterhalt durch Unterbringung, Essen usw.dein Kindergeld wird ab Vollendung des 18 Lebensjahres voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Von deiner Nettovergütung bleiben pauschal 100 Euro an Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen, der Rest wird auf den Unterhalt angerechnet.
Solange Du im Haushalt der Mutter lebst, steht dir das Kindergeld auch nicht zu, damit soll deine Mutter einen Teil deines Unterhalts finanzieren.
Erst wenn Du ausziehen würdest, stünde dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.
Schlicht und ergreifend - bei 800 Euro Nettoeinkommen besteht gegenüber Deinem Vater wohl kaum mehr ein Unterhaltsanspruch. Mit 1050 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes stehen für Dich ausreichend Mittel zur Verfügung.
Selbst als außerhalb des Elternhauses lebende/r Auszubildende/r wäre Dein Unterhaltsanspruch auf 930 Euro begrenzt, auf welchen Dein Auszubildendenentgelt bis auf einen Freibetrag von 90 Euro voll anrechenbar wäre.
Lennox6041540
Ich hätte eine frage müssten mir meine Eltern das Kindergeld zahlen? Meine Mutter?
Hinsichtlich dieses Kommentars ..... sorry - aber da kann ich nur lachen - Du darfst gerne ausziehen, dazu das Kindergeld von Deiner Mutter einfordern und zukünftig von den 1050 Euro eigene Miete und Deinen kompletten Lebensbedarf finanzieren - "viel Vergnügen"
Ansonsten - Deine Mutter kann neben dem Kindergeld, welches sie staatlicherseit erhält auch noch Beteiligung an Deinen Lebenshaltungskosten einfordern ..... Miete / Strom / Rundfunkbeitrag / Versicherung/en / "Wäscheservice" etc. fallen nämlich nicht kostenfrei vom Himmel .
Schlicht und ergreifend - bei 800 Euro Nettoeinkommen besteht gegenüber Deinem Vater wohl kaum mehr ein Unterhaltsanspruch.
"Wohl kaum mehr" hört sich jetzt ja nicht so sicher an. Aus gutem Grund (Siehe unten).
Mit 1050 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes stehen für Dich ausreichend Mittel zur Verfügung.
Als Azubi bekommt er kein Kindergeld..
Das bekommen die Eltern. Als Hilfe für den Unterhalt.
Selbst als außerhalb des Elternhauses lebende/r Auszubildende/r wäre Dein Unterhaltsanspruch auf 930 Euro begrenzt, auf welchen Dein Auszubildendenentgelt bis auf einen Freibetrag von 90 Euro voll anrechenbar wäre.
Bei einer Ausbildungsvergütung von 800€ lassen sich 90€ an Freibetrag abziehen.
Die übrigen 710€ werden auf beide Eltern aufgeteilt, da sie getrennt leben.
Die Hälfte, also 355€ von der Unterhaltszahlung des Vaters abgezogen.
Solange der Vater also mehr als 355€ Unterhalt zahlen muss, muss er auch weiterhin etwas bezahlen.
Dann schaue Dir bitte einmal die Berechnung zum Unterhalt Volljähriger an :
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php
Erst einmal sind es pauschale 100 Euro Freibetrag von der Nettovergütung, für ausbildungsbedingte Aufwendungen.
Das Kindergeld wird ab der Vollendung des 18 Lebensjahres voll auf den möglichen Unterhaltsanspruch angerechnet.
Auch wird die verbleibende anrechenbare Nettovergütung nicht auf beide Eltern hälftig aufgeteilt, dass erfolgt nur bei minderjährigen Kindern, die noch bei einem Elternteil im Haushalt leben.
Erst einmal sind es pauschale 100 Euro Freibetrag von der Nettovergütung, für ausbildungsbedingte Aufwendungen.
Es gibt keine 100€ Freibetrag...
Das Kindergeld wird ab der Vollendung des 18 Lebensjahres voll auf den möglichen Unterhaltsanspruch angerechnet.
Ich habe nie etwas anderes behauptet...
Auch wird die verbleibende anrechenbare Nettovergütung nicht auf beide Eltern hälftig aufgeteilt, dass erfolgt nur bei minderjährigen Kindern, die noch bei einem Elternteil im Haushalt leben.
Das ist einfach falsch.
Bitte aufmerksamer lesen, bevor Du jemanden antwortest, okay? Danke.
Deine sogenannten Fakten sind wie gesagt Blödsinn, wenn Du dich einmal informieren würdest, dann wüsstest Du das auch.
Damit meine ich speziell den Freibetrag von 100 Euro und nicht 90 Euro und die Anrechnung von der Nettovergütung bei minderjährigen und volljährigen Kindern, wenn diese noch im Haushalt eines Elternteils leben.
Damit verabschiede ich mich !
Bist du sicher? Ist das egal wie viel ich verdiene?