Muss ich mich rechtfertigen, wenn ich nicht einspringen kann oder will?
Darf der Arbeitgeber "warum" fragen?
7 Antworten
Das Warum ist nicht relevant sondern das was dein Arbeitsvertrag vorsieht. Hast du laut Arbeitsvertrag solche "Springerdienste" zu übernehmen kann der AG sie mit etwas Vorlauf einfach anordnen und andernfalls geht es ihn natürlich nichts an was du in deiner Freizeit machst.
Fragen darf der Arbeitgeber natürlich. Aber wenn dich dein Arbeitsvertrag nicht dazu verpflichtet "einzuspringen", musst du das auch nicht.
Wenn es nicht geht und du vertraglich nicht verpflichtet bist (Rufbereitschaft oder andere Vertretungsklauseln im Vertrag) dann musst du dem Arbeitgeber nicht sagen, warum es nicht geht. Verboten, dass er fragt ist es aber auch nicht.
Das Wort "Warum" hat auch ein Arbeitgeber in der Schule gelernt un in seinen Sprachschatz aufgenommen. Somit darf er das, ob und wie du antwortest, ist wiederum deine Sache. Anstandsweise gibt man eine Antwort.
Bei den Antworten hier sieht man dass die Meisten Menschen echt Kollegen Schweine sind und niemals aus der Arbeiterklasse sich erheben werden ^^ sorry es ist aber eigentlich selbstverständlich einzuspringen wenn ein Kollege Krank wird, ich meine die Firma die dir Lohn und Brot bietet muss ja schließlich weiter laufen! Klar ist das unschön aber dennoch muss man auch an seine Firma denken! Wenn man ständig nur auf seine Rechte pocht wird man es ganz schwer haben mit seinem Arbeitgeber glaub mir. Du könntest auch einen Kompromiss ersuchen (zum Beispiel ich springe diesen Samstag ein dafür möchte ich aber den Samstag den der kranke Kollege frei hat frei haben)