Muss man immer im Dienst einspringen?
Hallo Leute,
in den letzten 2 Monaten ruft mein Chef mich ca jede Woche 1x an und fragt mich ob ich nicht hier und da einspringen kann. Am Anfang hab ich gesagt ja mache ich oder auch wenn irgendeiner seinen freien Tag tauschen wollte.
Aber mittlerweile denke ich mir das es nicht nur mich in der Firma gibt und man nicht immer einspringen muss oder ?
Kann mich mein Arbeitgeber deswegen kündigen, weil ich nicht einspringe ?
Muss ich jedes Mal Ja sagen oder überhaupt Ja sagen ?
4 Antworten
Dein Chef ruft Dich immer an, weil Du immer "ja" sagst. Das haben Chefs so an sich und das ist menschlich.
Bei uns im Betrieb gehen die Vorgesetzten auch zuerst zu den MA, die wahrscheinlich kommen und nicht zu den anderen, bei denen sie mit einer Abfuhr rechnen müssen.
Du musst lernen auch mal "Nein" zu sagen und nein, Dein AG kann Dich nicht kündigen, wenn Du nicht einspringst.
Sind Überstunden überhaupt im Arbeitsvertrag vereinbart? Bekommst Du sie bezahlt oder als Freizeitausgleich?
Generell gilt: Ist ein Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan einmal bekannt, kann er einseitig nicht geändert werden.
Der AG kann also nicht einfach geplante freie Tage streichen und/oder zusätzliche Stunden/Tage anordnen (auch wenn Überstunden vereinbart sind).
Das geht nur in absoluten Notfällen wie z.B. Erdbeben. Überschwemmungen, Feuer usw.
Selbst wenn Du keinen Arbeitsplan hättest, müsste der AG Dir mindestens vier Tage im Voraus sagen, wann Du arbeiten musst.
Die Rechtsprechung bezieht sich hier auf den § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dort steht:
"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt"
Bei der Berechnung der vier Tage richtet man sich nach den §§ 186 ff.BGB. Das bedeutet, der Tag an dem der AG sagt, dass der AN arbeiten muss, wird ebenso wenig gezählt, wie der Arbeitstag selbst.
Solange Du schon länger als sechs Monate im Betrieb bist und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt (da greift das Kündigungsschutzgesetz nur in ganz wenigen Ausnahmen), kann der AG Dir wegen einer Absage nicht kündigen, Du musst in Deiner Freizeit keinen Anruf entgegennehmen, ein AN hat auch ein Recht auf Freizeitplanung.
du kannst dir das meines wissens nach als überstunden auszahlen lassen oder wenn dein lohn zu gering ist würd ich das eher als zusätzliche urlaubstage anrechnen lassen (geht nur wenn das einspringen ausserhalb deiner arbeitszeit ist) ansonsten kannst du ruig nein sagen aber ist nicht gerne gesehen deshalb würd ich mal mit deinem chef reden und frage, was er dir quasi als entschädigung anbietet
mittlerweile denke ich mir das es nicht nur mich in der Firma gibt und man nicht immer einspringen muss oder ?
Recht einfach - Du musst Dich nicht ständig den kurzfristigen Wünschen Deines Arbeitgebers bezügl. Änderungen des Arbeitsplanes bzw. denen Deiner Kollegen anpassen. Und nein das ist dann auch kein Kündigungsgrund.
Okay, aber die Möglichkeit besteht, dass mein Chef dann zu mir sagt da ich nie einspringen kann etc. werde ich Sie fristgerecht kündigen (4 Wochen Kündigungsfrist) oder ?
Ich meine er kann mich ja wenn er will einfach so kündigen ohne einen Grund solang er die Frist einhält oder nicht ?
Du sprachst von weit über das Maß hinausgehenden Wünschen Deines Arbeitgebers Deine Dienste zu tauschen - das ! musst Du nicht .
Schau einfach in euren Arbeitsvertrag, dort stehen alle vereinbarungen.
Die Erholungszeiten müssen eingehalten werden. Darauf muss auch der Arbeitgeber achten.
Das es mir ganz normal bezahlt wird