Muss ich meine Ex-Frau nach 10 Wochen nochmal in die Wohnung lassen?
Hallo,
ich erzähle erst mal die aktuelle Lage. Meine noch Frau in Anfang September ausgezogen, weil sie einen anderen Mann hat. Dann gin es immer wieder darum wegen ihren Sachen, sie war auch paar Mal da und hat was geholt aber immer nur so stückweise. Und es ist immer eskaliert, wenn sie da gewesen ist. Ich habe ihr dann die restlichen Sachen vor die Tür gestellt und sie hat sie dann geholt. Jetzt hatte sie sich 4 Wochen nicht gemeldet und hat mir ein Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen das sie sich beim Rechtanwalt beraten hat lassen und sie will ihr restliches Zeug.
Siehe unten:
Du bist in der Verpflichtung, mir meine nachfolgend aufgelisteten persönlichen Gegenstände
auszuhändigen. Zur Herausgabe setze ich Dir eine Frist von 3 Wochen. Voraussichtliche Abholung am
29. und/oder 30.11.2021
Autoschlüssel und schriftliche Unterlagen zum Auto
Sämtliche vorhandenen persönlichen Dokumente
Festplatte (Datenspeicher)
Münzen (Sammelobjekte)
Friseurstuhl und sonstige Frisierutensilien
Hähnchengrill
Persönliche Schuhe und Kleidung
Kinderkleidung/ ‐ Sachen (aus Kindheit)
Fahrräder (2 Stück)
Vinted (Dokumente und Materialien)
Tassen (Sammelobjekte)
Tupperware / Prowin
Epoxi / Makramee
Diverse Deko (Engel, Blumen, Stofftiere)
Diverse Fotografien (aus Kindheit)
Bis spätestens zum 15.11.2021 erwarte ich eine Rückmeldung.
Mit diesem Schreiben fordere ich Dich auf, mir und einer mir helfenden Person, Zutritt in unsere
eheliche Wohnung zu gewähren.
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet.
Solltest Du Dich nicht an die Rückmeldefrist und den damit verbundenen Zutritt halten, müsste ich
weitere, rechtliche Schritte einleiten lassen.
Ich erwarte eine baldige schriftliche Antwort auf dem Postweg.
Ich habe ihr die Sachen nicht vorenthalten, habe sie sogar in der Zeit jetzt schon in Kartons verpackt.
Muss ich sie in die Wohnung lassen sie steht und stand noch nie im Mietvertrag hat nie Miete bezahlt.
Für eure Meinung wäre ich euch dankbar.
:)
8 Antworten
Das sieht aber sehr nach Rosenkrieg aus! Tut mir leid, aber ich glaube Du wirst wohl nicht drumherum kommen einen Anwalt einzuschalten und alles weiter über ihn abzuwickeln. Ich an deiner Stelle würde das machen. Denn es wird wahrscheinlich eh auf eine Scheidung hinauslaufen. Hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Es geht halt auch darum das Du von jetzt an jeden weiteren Schriftverkehr/Austausch/Begegnung dokumentieren und belegen kannst. Auch würde ich sie nicht mehr ins Haus/Wohnung lassen ohne Anwesenheit von Zeugen oder eines Anwalts. Dazu bist Du übrigens auch in keinster Weise verpflichtet, sofern ihr keinen gemeinsamen Mietvertrag habt. Wie gesagt, man weiß ja nicht was ihr eventuell noch so alles einfällt.
Schau auch das sie Dir den Empfang der Sachen schriftlich bestätigt, nicht das sie dann auf einmal Amnesie hat und behauptet es würden Sache fehlen oder sonst was.
Alles Gute!
PS. Das mit den Zeugen ist halt auch immer so eine Sache. Kommt nicht selten vor das sie kalte Füße kriegen oder sich an nichts mehr erinnern können/wollen, wenn es zur Gerichtsvorladung kommt.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch Kosten rund um eine Scheidung. Dafür muss man vorher allerdings eine Ehe-Rechtsschutz Komponente zu der Privat-Rechtsschutzversicherung dazu buchen. Die ARAG (ohne hier Werbung machen zu wollen) bietet hier z.B. eine umfangreiche Kostendeckung.
So weit ich weiß bist du nicht verpflichtet sie in die Wohnung zu lassen, nur ihr die Sachen auszuhändigen.
Falls es Streit gibt ob diese Sachen wirklich ihr gehören, solltest du zu einem Anwalt gehen.
Ich würde das davon abhängig machen, ob Sie tatsächlich einen Anspruch auf diese ganzen Dinge hat.
Wenn Nein, bleibt dir wohl nur der Gang zum Anwalt.
Rausgeben würde ich nur die Dinge die unstrittig ihr gehören.
Ob in die Wohnung lassen oder nicht musst du wissen. Übergeben würde ich die Sachen dann nur mit einem Zeugen und gegen Quittung.
Hilfreich wäre sicherlich auch eine Feststellung, dass diese Liste endgültig ist nichts mehr nachgefordert wird.
So schaut's aus! Aber ich denke es wird wohl unumgänglich sein einen Anwalt einzuschalten, da es eh auf eine Scheidung hinauslaufen wird.
Nein, du musst sie dafür nicht in die Wohnung lassen,sie soll mit dir nen Termin machen und dann gibst du ihr die Sachen raus, fertig aus.
Ja und er soll sich alles protokollieren lassen. Auch das sie nun keine weiteren Forderungen hat.
Du musst sie nicht in die Wohnung lassen, ihr aber ihr Eigentum aushändigen. Pack die Sachen ein- im Beisein einer Person, fotografiert den Inhalt der Kartons, lass dir von der Person bestätigen, daß alles in den Kartons ist. Dann lass diese Person dabei sein, wenn sie kommt.
Das sollte reichen. Alles Gute- ich kenne das aus eigener Erfahrung und die Dokumentation war hilfreich, als er dann behauptete, Dinge nicht erhalten zu haben. Ich habe immer alles, was ich in einen Karton legen wollte fotografiert, dann den Karton von oben, meine Freundin hat jeden Kartoninhalt bestätigt, da sie dabei war.
Und der Familienrichter hat ihn ausgelacht, als er das vorgetragen hat und wir alles vorlegen konnten.
Ich habe soweit alles schon gepackt, sie will aber unbedingt in die Wohnung warum konnte sie mir keinen Grund sagen. Ich habe zu ihr gesagt du kannst die Sachen abholen ich würde sie vor die Tür oder in die Garage stellen möchte sie aber nicht???
Dann soll sie konkret benennen, was der Grund dafür sein soll. Es ist deine Wohnung, sie ist ausgezogen- und hoffentlich auch schon umgemeldet. Das ist nämlich wichtig. Sonst hätte sie in der Tat das Recht in die Wohnung zu kommen, ggf. sogar mit Polizei. Denn wenn es noch ihre Meldeadresse ist, steht es ihr zu...
Scheidungen sind nicht versicherbar. Die Rechtsschutz wird nichts zahlen außer vielleicht eine Erstberatung. Kann man sich folglich sparen.